Synode des Evangelischen Kirchenkreises Jülich Gerechten Frieden unterstützen

Kreis Heinsberg · Angeregt vom Friedenswort der Landessynode verfasste die Jülicher Synode eine Selbstverpflichtung.

„Mit großer Sorge beobachten wir weltweit eine erschreckende Zunahme von Spannungen und gewaltsamen Konflikten. Auch innerhalb unserer Gesellschaft nehmen Hass und Gewalt zu, artikulieren sich oft in sogenannten sozialen Medien und führen nicht selten zur Tat.“ Mit diesen Worten beginnt eine „Selbstverpflichtung“ des Evangelischen Kirchenkreises Jülich, die den Leitgedanken trägt „Kirche des gerechten Friedens werden“. Damit soll das Friedenswort der Ev. Landessynode 2018 auf regionaler Ebene mit Leben erfüllt werden.

Der Kirchenkreis Jülich begibt sich auf den Weg, „Kirche des gerechten Friedens“ zu werden, heißt es in der Erklärung. „Die Kreissynode erwartet von allen Gemeinden, Einrichtungen und Dienststellen, sich neu mit der Friedensbotschaft des Evangeliums auseinanderzusetzen: Welche Schritte für den Frieden sind nötig? Wo tragen wir mit unserer Lebensweise zu Unfrieden und Ungerechtigkeit bei? Wie können wir selbst den Frieden voran bringen?“

Der Kirchenkreis will seine „Hoffnung auf eine Welt des Friedens deutlicher und konkreter zur Sprache bringen und tun, was dem Frieden dient“. Er werde auf Grundlage des Friedenswortes 2018 klären, was es für den Kirchenkreis heiße, „konsequent in Kirche, Staat und Gesellschaft für Frieden“ einzutreten und will konkrete Schritte benennen, um auf dem Weg eines gerechten Friedens zu gehen. Alle Gemeinden sind eingeladen, etwa Gottesdienste zum Friedensthema zu gestalten, Begegnungen mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und Nationen anzuregen, die Rolle der Bundeswehr zu diskutieren, Friedensaktionen zu unterstützen oder Diskussionsforen zu organisieren, um nur einige der Ideen aus dem Friedenswort der Landessynode aufzugreifen. Gewaltfreie Konfliktlösung soll vor allem auch Thema in der Jugendarbeit sein. Die Ergebnisse aus den Kirchenkreisen sollen in ein Friedenswort der Evangelischen Kirche im Rheinland für das Jahr 2021 einfließen.

Anträge der Kreissynode beschäftigten sich unter anderem mit der Glaubensprüfung von Asylbewerbern. Die Kreissynode bittet die Landessynode, „die Kirchenleitung zu beauftragen, beim Bundesinnenminister und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darauf hinzuwirken, nach einer Prüfung der formalen Religionszugehörigkeit eine weitergehende Glaubens- und Gewissensprüfung zu unterlassen“. Die bisherige Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verstoße gegen das Menschenrecht auf Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit und gegen das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.

Außerdem beantragte die Kreissynode die Wiedererrichtung der zweiten kreiskirchlichen Pfarrstelle (in Vollzeit) für die Koordination der Notfallseelsorge und die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ehrenamtlichen in der Notfallseelsorge und Seelsorge in Gemeinden und Krankenhäusern.

(aha)
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