Kreis Heinsberg/Erkelenz Freie Fahrt fürs ERK-Kennzeichen

Kreis Heinsberg/Erkelenz · ERK für Erkelenz, GK für Geilenkirchen oder HS für Kreis Heinsberg: Fahrzeughalter sollen beim Autokennzeichen bald freie Wahl haben. Der Kreisausschuss gab bereits grünes Licht. Die Zustimmung des Kreistags gilt als sicher.

 Christiane Junker arbeitet gegenüber dem Kreishaus in Heinsberg für "Autoschilder Heinrichs". Am Tag nach der überraschenden Wende bei der Altkennzeichen-Diskussion zeigte sie Muster der zurückkehrenden ERK- und GK-Autoschilder.

Christiane Junker arbeitet gegenüber dem Kreishaus in Heinsberg für "Autoschilder Heinrichs". Am Tag nach der überraschenden Wende bei der Altkennzeichen-Diskussion zeigte sie Muster der zurückkehrenden ERK- und GK-Autoschilder.

Foto: Jürgen Laaser

Endgültig beschlossen ist noch nichts. Trotzdem fragten gestern schon erste Kunden bei Autoschilder Heinrichs nach einem ERK-Kennzeichen. Überraschend hatte sich der Kreisausschuss am Dienstagabend für die Wiedereinführung der alten Kennzeichen ERK (Erkelenz) und GK (Geilenkirchen) neben dem aktuellen HS (Kreis Heinsberg) ausgesprochen. Bis die ersten ERK- und GK-Kennzeichen erhältlich sind, wird es allerdings noch einige Monate dauern. Auch Reservierungen sind noch nicht möglich.

Die Empfehlung für den Kreistag fiel einmütig aus: CDU und FDP stimmten für die Wiedereinführung, SPD, Grüne und Freie Wähler enthielten sich, dagegen stimmte niemand. Die endgültige Entscheidung fällt der Kreistag am 18. Juli. Allerdings gilt die Zustimmung als sicher, denn die zunächst angestrebte Befragung der Bürger ist aus Kostengründen vom Tisch, und die CDU unterstützt nun den FDP-Antrag auf Wiedereinführung der alten Kennzeichen. SPD, Grüne und Freie Wähler wollen sich bis zur Kreistagssitzung noch fraktionsintern beraten.

Die Entscheidung war deshalb überraschend, weil der Kreis Heinsberg eigentlich die Bürger befragen wollte. Geplant war eine formlose Befragung in Verbindung mit der Kommunalwahl am 25. Mai 2014. Doch am Dienstag teilte die Kreisverwaltung mit, dass eine solche Befragung aus rechtlichen Gründen organisatorisch von der Kommunalwahl streng getrennt werden müsste. "Ich war selbst ein Anhänger dieser Befragung", sagte Landrat Stephan Pusch, "nun sehe ich die Sache deutlich differenzierter."

Unter diesen Umständen käme die Befragung dem Kreis Heinsberg teuer zu stehen. Auf mehr als 100 000 Euro beziffert die Kreisverwaltung den finanziellen Aufwand: Wahllokale und rund 1200 Wahlhelfer müssten organisiert, das bei Wahlen übliche Erfrischungsgeld gezahlt und Briefe an rund 200 000 Wahlberechtigte verschickt werden. Nicht nur aus Sicht der Kreisverwaltung ist das zu teuer. CDU-Kreistagsfraktionsvorsitzender Norbert Reyans sagte: "Dann soll es, muss es eben anders geschehen.

Die CDU hat sich nach langer Diskussion entschieden, der Wiedereinführung der alten Kennzeichen ERK und GK zuzustimmen. Ich hätte es aber gerne gesehen, wenn die Bürger bei diesem Thema selbst entschieden hätten." Reyans äußerte die Hoffnung, dass durch die Wiedereinführung der alten Kennzeichen die Identität des Kreises Heinsberg trotzdem gewahrt bleibt. "Als Landrat werde ich mich nicht freuen, drei unterschiedliche Kennzeichen im Kreis Heinsberg zu haben", sagte Pusch.

Für den Kreis Heinsberg entstehen bei einer Wiedereinführung der Kennzeichen ERK und GK keine Kosten. Um- und Neuanmeldungen sind von Fahrzeughaltern zu zahlen. Ab wann die Altkennzeichen zu erhalten sind, ist offen. In Aachen hat es vom politischen Beschluss bis zur Auslieferung der ersten Kennzeichen etwas mehr als drei Monate gedauert.

Kreis-Pressesprecher Ulrich Hollwitz wies gestern Medienberichte zurück, in denen vom 1. August 2013 die Rede war. Hollwitz: "Sollte der Kreistag der Beschlussempfehlung des Kreisausschusses folgen, wird sich ein Zulassungsverfahren anschließen, das voraussichtlich mehrere Monate dauern wird. Eine Einführung der beiden Altkennzeichen ERK und GK bereits zum 1. August 2013 ist allein schon deshalb nicht möglich."

Die Kreisverwaltung hat auch noch offene Fragen zu klären. Dürfen beispielsweise Bürger aus Erkelenz-Kuckum ihre Fahrzeuge künftig mit dem Grevenbroicher Kennzeichen GV oder Niederkrüchtener ihre Autos mit dem ERK-Kennzeichen ausstatten, wie es vor der der Neugliederung der Kreise 1972 und 1975 der Fall war? Solche Fragen sind während des Zulassungsverfahrens zu klären.

(RP)
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