Landrat antwortet im Kreistag auf SPD-Anfrage Keine Infektion bei getesteten Saisonarbeitern im Erkelenzer Land

Erkelenzer Land · Landrat Stephan Pusch beantwortete eine SPD-Anfrage zur Anzahl und Kontrolle von Sammelunterkünften für Saisonarbeiter. Corona-Infektionen konnten nicht nachgewiesen werden, allerdings fehlt der Kreisgesundheitsbehörde auch die Rechtsgrundlage für flächendeckende Kontrollen.

 Bei keinem der bislang im Erkelenzer Land getesteten Saisonarbeiter konnte das neuartige Coronavirus nachgewiesen werden.

Bei keinem der bislang im Erkelenzer Land getesteten Saisonarbeiter konnte das neuartige Coronavirus nachgewiesen werden.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Zur Situation der Situation der Saisonarbeiter in der Landwirtschaft hatte die SPD-Fraktion im Kreistag eine Anfrage gestellt, auf die Landrat Stephan Pusch bei der jüngsten Sitzung des Kreistags Antworten gab. So wollte die SPD unter anderem wissen, wie viele Sammelunterkünfte von Saisonarbeiten der Verwaltung bekannt sind.

In seiner Antwort verwies Pusch darauf, dass der Verwaltung eine generelle gesetzliche Grundlage zur Erfassung und Führung von Verzeichnissen über Sammelunterkünfte nicht zur Verfügung stehe. Die Aufgabe falle in die Zuständigkeit der kreisangehörigen Kommunen. „Eine darauf gerichtete Abfrage bei den kreisangehörigen Kommunen ergab ein uneinheitliches Bild.“ So seien Meldungen zu insgesamt 26 Unterkünften erfolgt.

Dementsprechend war es Pusch auch nicht möglich, eine konkrete Antwort auf die Gesamtzahl der Erntehelfer auf den Höfen im Kreisgebiet zu geben. „Soweit von den kreisangehörigen Kommunen Zahlen zur Verfügung gestellt wurden, wurde eine Kapazität von insgesamt rund 640 Personen gemeldet; teilweise wurden keine Zahlen genannt.

In Verbindung mit der Zuständigkeitsverordnung NRW zum Infektionsschutzgesetz weist Paragraf 17 der Coronaschutzverordnung NRW die Zuständigkeit für die Durchsetzung der Einhaltung der dort getroffenen Regelungen den örtlichen Ordnungsbehörden zu. Insofern fehlt der Gesundheitsbehörde des Kreises – zumindest für eine strategische oder flächendeckende infektionshygienische Kontrolle von Betrieben mit Saisonarbeitskräften – die Rechtsgrundlage. Das antwortete Pusch auf die Frage, wie häufig der Kreis die Unterbringungssituation von Saisonarbeitskräften seit Inkrafttreten der Corona-Schutzverordnung bereits überprüft habe. „Dennoch wurden im Rahmen der Bekämpfung der Epidemie auch Betriebe mit Saisonarbeitskräften anlassbezogen und stichprobenhaft kontrolliert.“

Insgesamt wurde der Kreis bislang bei drei größeren Betrieben vorstellig. Bei einem Betrieb hat es einen Grund zu hygienemäßigen Beanstandungen gegeben, die umgehend behoben wurden. Die Tests der Mitarbeiter und Arbeitskräfte auf das Coronavirus hat dabei jedoch in keinem einzigen Fall ein positives Testergebnis ergeben.

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