Aktuelle Statistik fürs Erkelenzer Land Immer mehr Haushalte erhalten Wohngeld

Erkelenzer Land · Der Landestrend spiegelt sich auch im Erkelenzer Land wider: Die Zahl der Wohngeldempfänger ist binnen Jahresfrist um 23,1 Prozent gestiegen.

 Mit der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform haben mehr Haushalte Anspruch auf diese Leistung.

Mit der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform haben mehr Haushalte Anspruch auf diese Leistung.

Foto: DPA / GEORG HOCHMUTH

Immer mehr Menschen im Erkelenzer Land beziehen Wohngeld. Wie das statistische Landesamt berichtet, wurden Ende 2020 im Kreis Heinsberg 1955 Haushalte gezählt, die auf diese Unterstützung angewiesen waren. Damit ist ihre Zahl gegenüber dem Vorjahr von 1588 um 23,1 Prozent gestiegen. 2015 lag die Zahl noch bei 1399 Haushalten. Damit liegt die Entwicklung im Erkelenzer Land im NRW-Trend, denn auch landesweit ist die Zahl der Empfänger gestiegen (plus 23,9 Prozent).

Mit 1755 Haushalten nahmen die meisten einen Mietzuschuss in Anspruch, 200 einen so genannten Lastenzuschuss. Die durchschnittliche Höhe der Leistung lag bei insgesamt 185 Euro pro Monat. Das sind 17 Euro mehr als im Vorjahr. 2015 waren es noch 128. Der durchschnittliche Mietzuschuss lag dabei bei 179 Euro pro Monat, 16 mehr als im Vorjahr. Der durchschnittliche Lastenzuschuss lag bei 239 Euro, 30 mehr als im Vorjahr. 2015 lag der durchschnittliche Mietzuschuss bei 125 Euro, der Lastenzuschuss bei 146 Euro.

Mit der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform wurde das Wohngeld zum ersten Mal seit der Wohngeldnovelle 2016 erhöht. Durch die Reform haben auch mehr Haushalte Anspruch auf diese Leistung. Wohngeld kann beantragt werden, wenn ein Mindesteinkommen vorhanden ist und durch das Wohngeld Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder für selbst genutztes Wohneigentum geleistet (Lastenzuschuss).

(RP)
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