Fahrgäste im Erkelenzer Land ohne Masken „Unschöne Szenen“ in den Bussen der West Verkehr

Erkelenzer Land · „Wir appellieren an die Vernunft unserer Kunden“, sagt Udo Winkens. Der Geschäftsführer der West Verkehr GmbH sieht ein großes Problem, auf das er reagieren will.

 Zu zahlreichen „unschönen Szenen“, so die West Verkehr GmbH, kam es nun in den Bussen des Unternehmens.

Zu zahlreichen „unschönen Szenen“, so die West Verkehr GmbH, kam es nun in den Bussen des Unternehmens.

Foto: WestVerkehr GmbH/WestVerkehr GmbH/Juergen Laaser

Es geht darum, dass es nach Angaben des Unternehmens in den vergangenen Tagen in den Bussen der West wiederholt zu „unschönen Szenen“ gekommen sei, „weil einige Fahrkunden und Fahrkundinnen keine Atemschutzmasken trugen“, so Winkens weiter. „Die verschärfte Maskenpflicht in Bussen und Bahnen müssen beachtet werden, deshalb appellieren wir an die Kundinnen und Kunden, den Frust nicht an unseren Fahrerinnen und Fahrern auszulassen“, erklärt Udo Winkens weiter.

Seit dem 23. April gelten de Regelungen der so genannten Bundesnotbremse in den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz höher als 100 ist. Zum Vergleich: Am Montag, 3. Mai, meldete der Kreis Heinsberg einen Wert von sogar 165,5. Nach dem Bundesrecht müssen dann also mindestens FFP2-Masken oder vergleichbare Masken im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) getragen werden. Nach Angaben der West Verkehr wären von Kreis zu Kreis unterschiedliche Vorgaben kaum vermittelbar an die Fahrgäste.

Udo Winkens sagt: „Wir bedauern die Unannehmlichkeiten für unsere Fahrkundinnen und Fahrkunden sehr, jedoch gibt es keine Alternative. Die Sicherheit von Kunden und Fahrern hat für uns oberste Priorität. Wir haben darum unsere Fahrerinnen und Fahrer angewiesen, die landesrechtliche Verschärfung des Bundesnotbremse einzuhalten.“

Befreit von der Maskenpflicht sind diese Personengruppen: Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Kinder bis zum 14. Lebensjahr, wenn sie die Masken aufgrund der Passform nicht verwenden können (in diesem Fall gilt das Tragen einer Alltagsmaske); Personen mit ärztlich bescheinigter gesundheitlicher Beeinträchtigung; gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren.

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