Arbeitsmarkt im Erkelenzer Land Agenturen fördern die Ausbildung

Erkelenzer Land · Auch Betriebe im Erkelenzer Land können von Bundesprogramm profitieren. Arbeitsagenturleiter Ulrich Käser motiviert Betriebe, in die Zukunft zu investieren.

 Ein Azubi übt das Schweißen in einer Lehrwerkstatt. Unter bestimmten Bedingungen schüttet die Arbeitsagentur Fördergeld an Betriebe aus, die ausbilden.

Ein Azubi übt das Schweißen in einer Lehrwerkstatt. Unter bestimmten Bedingungen schüttet die Arbeitsagentur Fördergeld an Betriebe aus, die ausbilden.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Die Corona-Pandemie ist auch für Ausbildungsbetriebe eine Belastung. „Es darf auch in diesem Jahr keinen Corona-Jahrgang bei der Ausbildung geben. Dafür setzten wir uns gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern am Ausbildungsmarkt ein. Mit dem Bundesprogramm ,Ausbildungsplätze sichern’ gibt es nun noch mehr Anreize auszubilden. Wir raten Unternehmen jetzt in die Zukunft zu investieren, denn Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen“, erläutert Ulrich Käser, Leiter der Agentur für Arbeit Aachen-Düren.

Wer hat Anspruch auf das Bundesprogramm? Betriebe, die erheblich von der Corona-Krise betroffen sind (Bezug von Kurzarbeitergeld oder Umsatzrückgang) haben Anspruch auf eine Förderung.

Was bietet das Bundesprogramm?Das Bundesprogramm unterstützt seit Sommer 2020 Ausbildungsbetriebe mit Prämien und Zuschüssen und wurde nun rückwirkend zum 16. Februar verlängert. Arbeitgeber können somit für Ausbildungen, die ab dem 16. Februar begonnen haben, die Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie Plus noch beantragen. Außerdem werden die Prämien und Zuschüsse für Ausbildungen ab dem 1. Juni 2021 erhöht.

Wer bekommt welche Prämien und Zuschüsse? Von den Zuschüssen und Prämien können nicht nur kleine und mittlere Unternehmen, sondern ab dem 1. Juni 2021 auch Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden profitieren. Die Ausbildungsprämie ist für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten. Das bedeutet, dass genauso viele Ausbildungsstellen angeboten und Auszubildende eingestellt werden, wie in den letzten Jahren. Für Ausbildungen, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, wird die Prämie nun von 2000 Euro auf 4000 Euro erhöht.

Die Ausbildungsprämie Plus erhalten die Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau steigern, also mehr Jugendliche in eine Ausbildung übernehmen als in den letzten Jahren. Auch diese wurde von 3000 Euro auf 6000 Euro erhöht. Für Ausbildungen, die vor Juni 2021 beginnen, kann die aktuelle Prämie beantragt werden. Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit werden ergänzt: Neben dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 75 Prozent wird ein Zuschuss zur Ausbildervergütung von 50 Prozent eingeführt, wenn Auszubildender und Ausbilder trotz relevantem Arbeitsausfall im Betrieb nicht in Kurzarbeit gehen müssen.

Außerdem gibt es Verbesserungen bei den Übernahmeprämien im Fall einer Insolvenz. Sollte ein Ausbildungsbetrieb insolvent werden oder muss eine Ausbildung pandemiebedingt vorzeitig beendet werden und ein anderes Unternehmen führt die Ausbildung weiter, wird die Übernahmeprämie auf 6000 Euro erhöht. Übernahmeprämien können außerdem auch von Unternehmen mit mehr als 499 Mitarbeitenden in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist eine Übernahme der oder des Auszubildenden zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Dezember 2021.

Antragsformulare und Informationen gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/ausbildungsplaetze-sichern. Der zuständige Arbeitgeber-Service ist kostenfrei zu erreichen unter Telefon 0800 4 5555-20 (Montag-Freitag 8 bis 18 Uhr).

(RP)
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