500 britische Staatsbürger im Kreis Heinsberg Ungeregelter Brexit: Folgen für Bürger im Kreis Heinsberg

Kreis Heinsberg · Für die im Kreis Heinsberg lebenden rund 500 britischen Staatsbürger und das Ausländeramt des Kreises Heinsberg ist ein ungeregelter Brexit bedeutsam.

Foto: Elionas2/Pixabay

Der 29. März 2019 wird wahrscheinlich in die Geschichte eingehen. Genau zwei Jahre nach der britischen Austrittsmitteilung endet an diesem Tag die Mitgliedschaft Großbritanniens in der EU. Ob es zu einem geregelten oder ungeregelten Austritt kommt, ist zurzeit noch nicht abzusehen.

Sollte es zu einem geregelten Austritt kommen, würde sich in einem Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020 nichts ändern und britische Staatsbürger würden wie EU-Bürger weiterhin erst einmal Freizügigkeit genießen.

Sofern es jedoch zu einem ungeregelten Austritt kommen würde und das geplante Austrittsabkommen scheitern sollte, würden britische Staatsbürger ab dem 30. März 2019 zu Drittstaatsangehörigen werden, ihr Freizügigkeitsrecht verlieren und einen Aufenthaltstitel benötigen. Zur Vermeidung von Härten beabsichtigt die Bundesregierung, dass bisher freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige (und ihre Familien) für eine Übergangszeit von zunächst drei Monaten ohne weitere ausländerrechtliche Maßnahmen hier leben und arbeiten können wie bisher.

Bis zum Ende der Übergangszeit am 30. Juni 2019 müssen britische Staatsbürger für den weiteren Aufenthalt in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen. Bis zur Entscheidung über den Antrag bleiben der Aufenthalt sowie die Ausübung jeder Erwerbstätigkeit erlaubt.  Der Antrag steht unter der Internetadresse https://www.kreis-heinsberg.de/buergerservice/formulare-dokumente/?ID=1650 zum Download zur Verfügung und sollte bis spätestens zum 30. Juni 2019 ausgefüllt und unterschrieben an den Kreis Heinsberg, Ausländerbehörde, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg zurückgesandt werden. Für jeden Familienangehörigen ist ein eigener Antrag zu stellen.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Kreises Heinsberg unter https://www.kreis-heinsberg.de/buergerservice/schlagwortindex/?ID=879.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort