Kreis Heinsberg Ein bestätigter Masernfall im Kreis Heinsberg

Kreis Heinsberg · Das Heinsberger Gesundheitsamt empfiehlt dringend, den Masernschutz zu überprüfen.

Auch im Kreis Heinsberg gibt es nun eine gesicherte Masernerkrankung, wie das Gesundheitsamt feststellen musste. Das teilt der Kreis Heinsberg mit. Amtsarzt Dr. Karl-Heinz Feldhoff: "Ich möchte diesen Masernfall noch einmal zum Anlass nehmen, auf die Notwendigkeit von Masernimpfungen hinzuweisen." Das Gesundheitsamt empfiehlt dringend, den Masernschutz zu überprüfen und ihn bei Bedarf nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut zu komplettieren. Jeder Arztkontakt sollte genutzt werden, um den Impfschutz zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Dazu steht ein Fragebogen zum Selbstcheck zur Verfügung, der seit 2016 bei den Schuleingangsuntersuchungen allen Eltern und Kindern bereits mitgegeben worden ist.

Derzeit ist NRW erneut im Jahr 2017 bis zur 20. Kalenderwoche mit 403 Masernfällen konfrontiert, davon allein in Duisburg 295 Erkrankte, in Essen 28 Erkrankte und weitere 80 in 25 anderen Kreisen. Im Kreis Heinsberg musste mit heutigem Stand eine Masernerkrankung festgestellt werden.

Eine besondere Gefährdung durch Masern besteht für Säuglinge, die zum Impfen noch zu jung sind, sowie für Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen eine oder beide Impfungen versäumt wurden. Entsprechend den Empfehlungen der ständigen Impfkommission wird für Kinder eine zweimalige Impfung empfohlen, die erste im Alter von 11 bis 14 Monaten. Die zweite Impfung folgt im Abstand von mindestens vier Wochen und sollte spätestens vor dem zweiten Geburtstag verabreicht werden. Nicht oder unvollständige geimpfte Kinder und Jugendliche sollten so schnell wie möglich nachgeimpft werden. Erst nach der zweiten Impfung wird der optimale Schutz vor Masern erreicht. Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, wird eine einmalige Impfung empfohlen, wenn sie gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft worden. Das gilt ebenso bei einem unklaren Impfstatus.

Dr. Karl-Heinz Feldhoff: "Wir haben im Kreisgebiet eine ausgezeichnete Immunitätslage gegen Masern. Eine besondere Gefährdung ergibt sich für diejenigen Kinder und Jugendlichen und auch Erwachsenen, die keine Impfungen erhalten haben oder erhalten wollen." Zur Eindämmung der Masernwelle gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes sind betroffene Kinder und Jugendliche konsequent aus dem Schulbetrieb und dem Besuch von Veranstaltungen und Sportvereinen auszuschließen. Dr. Feldhoff weiter: "Bedauerlicherweise erfährt das Gesundheitsamt immer wieder von ganzen Familien, die aus prinzipiellen Erwägungen eine Impfung gegen Masern oder auch anderen Erkrankungen ablehnen. Wie übrigens auch im aktuellen Fall."

Merkblätter zu Impfungen finden sich auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.bzga.de, teilt der Kreis Heinsberg mit. Die Bundeszentrale bietet dazu auch kostenlose Faltblätter zur Impfung gegen Masern in elf verschiedenen Sprachen an.

(RP)
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