Wassenberg Drei Jahre Haft wegen bewaffneten Drogenhandels

Wassenberg · Ein Student aus Wassenberg musste sich vor der Ersten Strafkammer des Gladbacher Landgerichts verantworten.

Den 1. Oktober 2013 wird der 26-jährige Student wohl nicht so schnell vergessen. Mit dem Ruf "Aufstehen, Polizei" wurde der schlafende Wassenberger damals bei einer Wohnungsdurchsuchung unsanft geweckt. Nach Hinweisen aus der Drogenszene war die Polizei bei dem 26-Jährigen aufgetaucht. Direkt neben dem Bett lag an dem Oktobertag auf dem Nachttisch eine schussbereite Gaspistole, einer Dienstpistole täuschend ähnlich. Außerdem entdeckten die Drogenfahnder im Schlafzimmer damals 2,5 Kilogramm Marihuana.

Deshalb musste sich der Student aus Wassenberg gestern wegen bewaffneten Drogenhandels vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts verantworten. Der Angeklagte wiederholte das detaillierte Geständnis, das er bereits bei der Polizei abgelegt hatte. So gab er sofort zu, in den Monaten April bis Mai vergangenen Jahres an einen Hückelhovener fünfmal jeweils 50 Gramm Marihuana für 270 Euro verkauft zu haben. Außerdem ließ er sich monatelang von seinem holländischen Dealer kiloweise mit Marihuana beliefern. "Ich wollte schnell viel Geld verdienen und mich dann mit einem Gewerbe selbstständig machen", sagte der Angeklagte. So handelte er damals mit mindestens vier Kilogramm Marihuana. Treffen mit seinen Kunden vereinbarte er telefonisch. Die Geschäfte fanden meistens in Hückelhoven auf Parkplätzen und im Grünen statt. In seine Wohnung durften die Junkies nicht kommen. Die Gaspistole sei defekt gewesen. Er habe sie nur zur Abschreckung eingesetzt. Im Gerichtssaal wurde allerdings bekannt, dass die Schusswaffe tatsächlich einsatzbereit war. Er habe die Betäubungsmittel nicht über die Grenze schmuggeln, sondern nur in Niederbusch übernehmen müssen, hatte der Angeklagte erklärt. Bei der Polizei machte der Wassenberger zu den Drogenkunden detaillierte Angaben. Deshalb könne die Polizei inzwischen 80 Verfahren einleiten, berichtete gestern ein Kriminalbeamter in seiner Zeugenaussage. Gestern war bald klar, dass für den geständigen Wassenberger die Kronzeugenregelung in betracht kommt. Nur das könne den Angeklagten vor der fünfjährigen Mindestfreiheitsstrafe bewahren.

Am Ende verurteilte das Gericht den Studenten wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels in fünf Fällen und bewaffneten Handels mit vier Kilogramm Marihuana im minder schweren Fall zu drei Jahren Haft.

(RP)
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