Kreis Heinsberg Die Belange der Opfer im Blickpunkt

Kreis Heinsberg · Wer Opfer einer Straftat geworden ist, befindet sich oft in einem psychischen Ausnahmezustand. Da werden Rat und Begleitung notwendig. Die Opferschutzbeauftragten der Kreispolizei sind erste Anlaufstelle und wichtige Vermittler.

 Gudrun Kledtke und Wolfgang Ulbrich sind als Opferschutzbeauftragte der Kreispolizeibehörde Ansprechpartner für Menschen, die von Straftaten betroffen sind.

Gudrun Kledtke und Wolfgang Ulbrich sind als Opferschutzbeauftragte der Kreispolizeibehörde Ansprechpartner für Menschen, die von Straftaten betroffen sind.

Foto: Jürgen Laaser

Welche Aufgabe hat die Kriminalpolizei? An erster Stelle werden jedem von uns wenige Stichworte einfallen: bei Straftaten ermitteln, Anzeigen aufnehmen und möglichst die Täter dingfest machen. Ein weiterer Aufgabenbereich kommt da weniger in den Blick: Denn die Polizei hat auch die Aufgabe, die Opfer von Straftaten zu schützen, zu beraten und auf Wunsch zu begleiten. Ein Bereich, der nach dem Opferentschädigungsgesetz von 1976 an Gewicht gewonnen hat, wie die beiden Kriminalhauptkommissare Wolfgang Ulbrich und Gudrun Kledtke betonten. Beide sind Opferschutzbeauftragte bei der Kreispolizeibehörde Heinsberg.

Seit rund zehn Jahren betrauen alle NRW-Polizeibehörden nach einem entsprechenden Erlass des Landes speziell fortgebildete Beamte mit der Aufgabe, Betroffenen von Straftaten als Ansprechpartner zur Seite zu stehen. "Opferschutz ist heute eine der polizeilichen Kernaufgaben", betont Ulbrich. "Alle Kollegen, die nach Straftaten vor Ort ermitteln, haben die Pflicht, Betroffene darauf hinzuweisen, dass es Hilfen für sie gibt — natürlich stets auf freiwilliger Basis", sagt Kledtke. Ein eigener Flyer der Polizei informiert darüber zudem mit vielen hilfsreichen Rufnummern.

Das Spektrum der Menschen, die den Rat der Opferschutzbeauftragten suchen, sei recht breit, berichten Ulbrich und Kledtke. Dringender Bedarf bestehe in der Regel nach Tötung und schweren Gewaltdelikten, nach Vergewaltigung, Missbrauch und sexuellen Übergriffen. Aber auch die Erfahrung eines Einbruchs etwa kann die Betroffenen — je nach psychischer Konstitution — ganz schön mitnehmen, wissen die Opferschutzbeamten. Schließlich erfahren viele Einbruchsopfer die Verletzung ihre Privatsphäre als geradezu schmerzhaft. Immer häufiger ist die Beratung auch gefragt, wenn es um Nachstellungen (zumeist in Bezug auf frühere Beziehungen) geht, das so genannte Stalking.

"Wir ersetzen aber keine Notfallseelsorge oder psychologische Betreuung", betonen die beiden Beamten. Ihre Aufgabe ist die Aufklärung über soziale und juristische Hilfen und deren Vermittlung.

"Was geschieht vor Gericht? Wie und was muss ich aussagen?"— Auch mit solch bangen Fragen sind die Beamten konfrontiert. In Ausnahmefälle begleiten sie Betroffene sogar in Gerichtsverhandlungen.

Ein gutes Netzwerk, in das die Beamten durch verschiedene Arbeitsgemeinschaften eingebunden sind, hilft bei der Suche nach der richtigen Anlaufstelle — sei es der Opferanwalt, eine Opferschutzorganisation wie der Weiße Ring, das Frauenhaus oder psychologische Beratungsstellen. Übrigens gehören nicht nur direkt Betroffene zum Klientenkreis der Opferschutzbeamten, sondern auch Zeugen von Gewalttaten oder Angehörige suchen und finden hier Ansprechpartner.

"Mancher Kontakt beschränkt sich auf ein, zwei Gespräche", sagt Gudrun Kledtke. "Andere Opfer halten wochenlang Kontakt oder kommen erneut auf uns zu, etwa wenn ein Gerichtsprozess naht." Bei häuslicher Gewalt und Stalkingdelikten geben die Opferschutzbeamten auch wichtige Verhaltensratschläge, wie man sich der Einflusssphäre der Täter entzieht und welche Schutzangebote Opfern zustehen. FRAGE DES TAGES Seite C 2

(RP)
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