Neue Erkenntnisse Darum nimmt der Kreis Heinsberg 37 Tote aus der Statistik

Erkelenzer Land · Der Kreis hat die Zahl der Corona-Todesfälle deutlich nach unten korrigiert. Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt derweil weiter. Ab Freitag können sich auch die Jahrgänge 1944 und 1945 zum Impfen anmelden.

 Das Heinsberger Kreishaus.

Das Heinsberger Kreishaus.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Der Kreis Heinsberg hat seine Covid-19-Todesstatistik nach unten korrigiert. Wie die Kreisverwaltung am Mittwoch mitteilte, habe eine erneute Sichtung der Totenscheine und eine kritische Prüfung der Todesursachen ergeben, dass in 37 Fällen „eine Sars-Cov-2-Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in einem kausalen Zusammenhang mit dem Versterben“, gesehen werden könne. Stand Mittwoch gibt es im Kreis damit 348 Corona-Tote – am Dienstag waren es noch 385 gewesen. Schon bisher hatte der Kreis nicht zwischen „an“ oder „mit“ Covid-19 Verstorbenen unterschieden, da es im Einzelfall gerade bei vorerkrankten Menschen extrem schwer nachzuvollziehen sei, ob die Infektion Hauptgrund für den Tod gewesen ist.

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis ist am Mittwoch erneut leicht gestiegen und liegt nun bei 105,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Vor Wochenfrist hatte sie noch 93,1 betragen. In den vier Städten des nördlichen Kreises gibt es derzeit 396 bestätigte Corona-Fälle – 136 in Hückelhoven, 123 in Erkelenz, 89 in Wegberg und 48 in Wassenberg. Das sind vier Corona-Nachweise mehr als am Vortag.

Derweil geht es bei der Impfterminvergabe bei den über 70-Jährigen weiter: Wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mitteilte, können sich ab Freitag, 16. April, Menschen aus den Jahrgängen 1944 und 1945 für eine Impfung anmelden. Über die bekannten Kontaktwege der Kassenärztlichen Vereinigung können die Termine vereinbart werden, teilt die Kreisverwaltung mit. In diesem Zusammenhang ist es für die Personen der genannten Jahrgänge möglich, auch für die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner einen Impftermin zu vereinbaren, unabhängig vom Alter der Partnerin oder des Partners. Die Impfberechtigung wird nicht als Brief verschickt. Ein Altersnachweis über den Personalausweis vor Ort im Impfzentrum genügt.

(cpas)
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