Coronavirus im Kreis Heinsberg Für wen die Booster-Impfung nun schon relevant ist

Erkelenzer Land · Studien haben gezeigt, dass die Wirksamkeit der Corona-Schutzimpfung gerade bei Seniorinnen und Senioren etwa ein halbes Jahr nach der zweiten Impfung kontinuierlich nachlässt.

 Impfung, Hausarzt, Corona Impfung, Symbolbild

Impfung, Hausarzt, Corona Impfung, Symbolbild

Foto: bauch, jana (jaba)

(mwi) 73,7 Prozent aller Menschen in NRW wurden mindestens einmal geimpft. 69,8 Prozent haben den vollständigen Impfschutz. Und 2,3 Prozent haben bereits eine Booster-Impfung erhalten. Diese Covid-19-Auffrischungsimpfungen empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) für alle Personen ab 70 Jahren, sofern die zweite Coronaschutzimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Da die Impfzentren in Nordrhein-Westfalen alle Ende September geschlossen wurden, erfolgen die Impfungen nunmehr über die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

Studien haben gezeigt, dass die Wirksamkeit der Corona-Schutzimpfung gerade bei Seniorinnen und Senioren etwa ein halbes Jahr nach der zweiten Impfung kontinuierlich nachlässt. Diese Personengruppe sei immer noch gut geschützt, aber nicht mehr in dem Maße wie kurz nach der Zweitimpfung.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ruft daher alle Personen ab 70 Jahren, deren vollständige Corona-Impfung mindestens sechs Monate vergangen ist, dazu auf, einen Termin zur Auffrischungsimpfung bei der Hausärztin oder dem Hausarzt zu vereinbaren. Für den Fall, dass der Arzt des Vertrauens keine Corona-Impfungen anbieten sollte, weist der Kreis Heinsberg darauf hin, dass die Kassenärztliche Vereinigung unter der bekannten Rufnummer 116 117 zur Verfügung steht.

In den kommenden Tagen werde hierzu ein entsprechendes Schreiben des Gesundheitsministeriums des Landes NRW versendet. Zunächst geht dieser Brief allen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Heinsberg, die mindestens 90 Jahre alte sind. Anschließend erhalten alle Personen ab 80 Jahren dieses Schreiben, wenige Tage später auch Personen ab 70 Jahren beziehungsweise alle, die spätestens im Jahre 1951 geboren sind.

Der Ministerbrief ist zudem im Serviceportal des Kreises Heinsberg unter https://service.kreis-heinsberg.de/ hinterlegt.

(mwi)
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