Kreis Heinsberg passt Corona-Maßnahmen an Neue Strategie gegen drohenden Lockdown

Erkelenzer Land · Wegen rasant steigender Infektionszahlen setzt der Krisenstab des Kreises Heinsberg im Kampf gegen das Coronavirus auf eine neue Strategie. Wichtigstes Ziel ist es, das Gesundheitssystem, die Wirtschaft und die Schulen zu schützen.

 „Geschlossen“ steht auf einem Schild an der Tür eines Restaurants. Wegen der rasant steigenden Infektionszahlen droht ein Lockdown. Der Kreis Heinsberg hat seine Strategie nun angepasst.

„Geschlossen“ steht auf einem Schild an der Tür eines Restaurants. Wegen der rasant steigenden Infektionszahlen droht ein Lockdown. Der Kreis Heinsberg hat seine Strategie nun angepasst.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Die Infektionszahlen steigen rasant, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe nimmt zu. Im Kampf gegen das Coronavirus setzt der Kreis Heinsberg ab sofort auf eine neue Strategie. Dabei steht die Stärkung der Eigenverantwortung jedes einzelnen Bürgers im Mittelpunkt. Nach Aussage von Landrat Stephan Pusch ist dies angesichts der großen Dynamik der Fallzahlen die einzige Möglichkeit, einen großen Lockdown noch verhindern zu können. Der Landrat appelliert an alle Bürger des Kreises Heinsberg, in den nächsten Wochen auf sämtliche Kontakte zu verzichten, die nicht zwingend notwendig sind.

„Worauf wir hier gemeinsam Einfluss haben, das sollten wir anpacken“, sagt Stephan Pusch. Darum sei genau jetzt der richtige Zeitpunkt, „die Solidarität, die wir uns über Monate erarbeitet haben, umzusetzen“. Jeder Einzelne solle für sich zu prüfen, was wirklich nötig ist im Moment, damit die Pflegkräfte im Gesundheitssystem, Lehrer in den Schulen und die Menschen auf der Arbeit ihrer Tätigkeit weiter nachgehen könnten und systemrelevante Dinge nicht zum Erliegen kommen. „Denn es wäre der Super-Gau, wenn wir uns selber das Gesundheitssystem kaputt schießen“, sagt Pusch.

Die neue Corona-Strategie des Kreises Heinsberg gilt ab sofort und sieht folgende Maßnahmen vor:

Bei Erkältungssymptomen zu Hause bleiben Alle Personen mit Erkältungssymptomen sollen mindestens sieben Tage, möglichst 14 Tage zu Hause bleiben, mindestens aber so lange, bis sie zwei Tage lang beschwerdefrei gewesen sind. Sie sollen telefonisch ihre Hausarztpraxis kontaktieren, die über eine Testung entscheidet und bei Bedarf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt.

Keine Feiern, keine Vereinstätigkeiten Private Aktivitäten, Vereinstätigkeit, Feiern, Gruppensport – alles, was nicht zwingend erforderlich ist, soll ab sofort eingestellt werden.

Quarantäneregelung Positiv getestete Personen werden vom Gesundheitsamt angerufen, beraten, für 14 Tage in Quarantäne versetzt und über die erforderlichen Verhaltensregeln aufgeklärt. Deren Haushaltsangehörige werden alle als enge Kontaktpersonen eingestuft, ebenfalls für 14 Tage in Quarantäne versetzt und zum Abstrich angemeldet. Ein negatives Testergebnis hebt die Quarantäne von engen Kontaktpersonen nicht auf. Am Ende der Quarantäne werden die positiv getesteten Personen vom Gesundheitsamt angerufen, zu ihrem Befinden befragt und nach medizinischem Ermessen aus der Quarantäne entlassen. Bei nicht positiv getesteten Kontaktpersonen endet die Quarantäne mit Ablauf des festgelegten Zeitraums automatisch, Beschwerdefreiheit vorausgesetzt.

 Weitere Kontaktpersonen außerhalb der Haushaltsgemeinschaft dürfen – sofern sie asymptomatisch sind – arbeiten und Schule oder Kita besuchen. Sie sollen durch die positiv getestete Person selbst über ihren Status in Kenntnis gesetzt werden (analog WarnApp). Eine routinemäßige Testung dieser Kontaktpersonen ist entbehrlich. Wichtig ist eine aufmerksame Selbstbeobachtung, Arbeiten ab diesem Zeitraum nur mit Mund-Nasen-Schutz (in der Pflege und ähnlich sensiblen Bereichen möglichst Vollschutz und mit FFP2-Maske), bei Symptomen sofortiges Zuhausebleiben und telefonischer Kontakt zum Hausarzt, der über eine Testung und das weitere Vorgehen entscheidet.

 Testung in Einzelfällen In Schulen und Kitas wird bei Aufkommen eines positiven Falls nicht mehr grundsätzlich die gesamte Klasse oder Gruppe in Quarantäne versetzt oder „durchgetestet“, sondern nach Einzelfallentscheidung vorgegangen. Die bisherige Erfahrung des Kreises nach vielen Testungen habe gezeigt, dass unter Einhaltung der Hygienekonzepte von Kindern ausgehend eine bedeutende Weitergabe von Infektionen nicht zu verzeichnen war.

 Solidarität gefragt: Der Heinsberger Landrat Stephan Pusch appelliert an die Eigenverantwortung jedes einzelnen Bürgers des Kreises Heinsberg.

Solidarität gefragt: Der Heinsberger Landrat Stephan Pusch appelliert an die Eigenverantwortung jedes einzelnen Bürgers des Kreises Heinsberg.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Pflegeeinrichtungen Bei positiven Fällen in Pflegeeinrichtungen wird der betroffene Wohnbereich von den übrigen Bereichen im Sinne einer „Gruppenquarantäne“ für 14 Tage abgegrenzt. Mit der Leitung werden weitere Maßnahmen abgestimmt. Besuche sind in dieser Zeit nur außerhalb des Wohnbereichs, am besten im Freien möglich. Die Pflegekräfte dürfen ab diesem Zeitpunkt nur mit Schutzausrüstung weiterarbeiten, sofern sie keine Beschwerden haben. Angehörige mit Erkältungssymptomen sollten generell möglichst von Besuchen in Pflegeeinrichtungen absehen.

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