Gesundheit Bislang noch kein Masernfall im Kreis Heinsberg

Kreis Heinsberg · Im Kreis Heinsberg musste das Gesundheitsamt in diesem Jahr noch keine Masernerkrankung verzeichnen. Das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg rät dennoch dazu, den Impfschutz zu überprüfen.

 Derzeit ist NRW im aktuellen Jahr bis zur 23. Kalenderwoche mit 165 Masernfällen konfrontiert gewesen, davon allein in Köln 90 Erkrankte in den letzten drei Monaten, in Duisburg 35 Erkrankte und weitere 40 in 18 anderen Kreisen.

Derzeit ist NRW im aktuellen Jahr bis zur 23. Kalenderwoche mit 165 Masernfällen konfrontiert gewesen, davon allein in Köln 90 Erkrankte in den letzten drei Monaten, in Duisburg 35 Erkrankte und weitere 40 in 18 anderen Kreisen.

Foto: Shutterstock.com/ NatUlrich

(RP) Der Anteil der vollständig geimpften Kinder im Grundschulalter liegt seit Jahren bei über 95 Prozent, was durch regelmäßige Impfpassaktionen, Aufklärung und die Arbeit der behandelnden Ärztinnen und Ärzte erreicht werden konnte. Dadurch ist eine Ausbreitung der Masern in dieser Altersgruppe unwahrscheinlich. Bei Erwachsenen sind Impflücken hingegen vermehrt bekannt. In umliegenden Städten wie Köln und Duisburg werden zunehmend Masernerkrankungen gemeldet. Amtsärztin Heidrun Schößler: „Ich möchte die Ausbreitung in den Nachbarstädten zum Anlass nehmen, auf die Notwendigkeit von Masernimpfungen hinzuweisen.“ Das Gesundheitsamt empfiehlt dringend, den Masernschutz zu überprüfen und diesen bei Bedarf nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) zu komplettieren. Jeder Arztkontakt sollte genutzt werden, um den Impfschutz zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.

Derzeit ist Nordrhein-Westfalen im aktuellen Jahr bis zur 23. Kalenderwoche mit 165 Masernfällen konfrontiert gewesen, davon allein in Köln 90 Erkrankte in den letzten drei Monaten, in Duisburg 35 Erkrankte und weitere 40 in 18 anderen Kreisen.

Eine besondere Gefährdung durch Masern besteht für Säuglinge, die für eine Impfung noch zu jung sind, für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen sowie für alle anderen, die keinen ausreichenden Impfschutz besitzen, da sie überhaupt nicht oder nur einmal geimpft wurden. Die ständige Impfkommission empfiehlt eine zweimalige Impfung ab einem Alter von elf Monaten im Abstand von mindestens vier Wochen. Die zweite Impfung sollte spätestens vor dem 2. Geburtstag verabreicht werden. Erst nach der zweiten Impfung wird der optimale Schutz vor Masern erreicht. Auch Erwachsene sind nur durch eine entsprechende Immunität vor der Krankheit geschützt. Wer nie an Masern erkrankt war und nie oder nur einmal dagegen geimpft wurde, sollte die Impfung(en) so schnell wie möglich nachholen lassen.

Merkblätter zu Impfungen finden sich auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern oder www.bzga.de. Die BZGA bietet dazu auch kostenlose Faltblätter zur Impfung gegen Masern in elf verschiedenen Sprachen an.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort