Neues Verfahren Im Notfall ist Bargeld beim Einzelhändler erhältlich

Kreis Heinsberg · Um Kunden in besonderen Notsituationen schnell zu helfen, bieten Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall Barzahlungen an.

 Mit einem neutral gehaltenen Zahlschein können Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, an den Kassen der beteiligten Einzelhändler eine festgelegte Summe bar ausgezahlt bekommen.

Mit einem neutral gehaltenen Zahlschein können Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, an den Kassen der beteiligten Einzelhändler eine festgelegte Summe bar ausgezahlt bekommen.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase nutzen auch die Agentur für Arbeit Aachen-Düren sowie die Jobcenter StädteRegion Aachen und Heinsberg ein neues Verfahren.

Mit einem neutral gehaltenen Zahlschein können Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, an den Kassen der beteiligten Einzelhändler eine festgelegte Summe bar ausgezahlt bekommen. Die Resonanz der Kundinnen und Kunden in den Modellregionen war positiv. Nun wird das Verfahren bundesweit eingesetzt, berichten die Agentur für Arbeit Aachen-Düren sowie die Jobcenter StädteRegion Aachen und Heinsberg.

Bisher erhielten Kunden das Bargeld an einem Kassenautomaten der Arbeitsagentur oder des Jobcenters vor Ort oder aber einen Scheck, der bei der Postbank einzulösen war. Die veralteten und störungsanfälligen Kassenautomaten wurden bereits vor einiger Zeit abgeschafft. Mit der neuen Möglichkeit entfällt nun der Weg zur Postbank und eine Wartezeit von mehreren Stunden, bis der Scheck über die IT-Systeme bei der Postbank zur Auszahlung freigeben war.

Generell gilt: Arbeitslosengeld I und II werden auch weiterhin auf das Konto überwiesen. Barauszahlungen betreffen wenige Kunden und machen nur einen geringen Teil der Gesamtauszahlungen aus. Für die meisten Kunden ändert sich nichts.

Der Zahlschein kann bei den Einzelhändlern Rewe, real, Rossmann, Penny, dm und Dr. Eckert eingelöst werden. Durch das neue Verfahren erhöht sich die Zahl der Auszahlstellen deutlich. Damit werden Kundinnen und Kunden auch Fahrwege in die nächste Dienststelle mit Kassenautomat erspart. Eine Kaufverpflichtung besteht nicht.

Mit dem Zahlscheinverfahren stellen die Arbeitsagentur und Jobcenter eine diskriminierungsfreie Barzahlung sicher. Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss drauf zu, wer den Zahlschein ausgestellt hat. Das eingesetzte Verfahren mit dem Namen „www.barzahlen.de“ wird auch von anderen Unternehmen genutzt.

(hec)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort