Krefeld Zuschuss für schönere Fassaden

Krefeld · Wer Fassaden, Höfe und Vorgärten modernisieren oder sanieren lässt, soll künftig Zuschüsse von der Stadt bekommen. Mitte Juli entscheidet der Stadtrat über den Verwaltungsvorschlag.

 Das Kronprinzenviertel – hier die Luisenstraße – gehört zu den Innenstadtgebieten, in denen Zuschüsse für Verschönerungen und Sanierungen fließen sollen.

Das Kronprinzenviertel – hier die Luisenstraße – gehört zu den Innenstadtgebieten, in denen Zuschüsse für Verschönerungen und Sanierungen fließen sollen.

Foto: Bastian Königs

Die Stadt Krefeld plant, Eigentümer und Mieter von Wohngebäuden in der Innenstadt für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Fassade und in Höfen sowie Vorgärten mit der Übernahme von bis zu 50 Prozent der Kosten zu unterstützen. Einen entsprechenden Beschluss, der auch Richtlinien für die Sanierung vorsieht, soll der Rat am 14. Juli verabschieden.

Bezuschusst werden solche Maßnahmen allerdings nur für Bauten, die sich in folgenden Innenstadtbereichen befinden: am Bleichpfad, rund um Liebfrauen, am Stadtgarten, im Kronprinzenviertel, im Zentrum, im Blumenviertel in der Südweststadt und in der Südstadt (Süd II).

Maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten will die Stadt tragen, jedoch nicht mehr als 30 Euro pro Quadratmeter neu gestalteter Hoffläche beziehungsweise Fassade. Als "förderfähig" bezeichnet die Stadt Pläne unter folgenden Bedingungen: Mit den Maßnahmen darf noch nicht begonnen worden sein, sie dürfen sich nicht auf die Miete auswirken, umweltschädliche Baumaterialien oder Tropenhölzer sind verboten, die Arbeiten müssen 20 Jahre lang gewartet und von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.

Außerdem dürfen die Kosten nicht unter 1000 Euro liegen, die Maßnahmen müssen optional sein, das heißt, sie dürfen weder von der Stadt vorgeschrieben (zum Beispiel wegen baulicher Mängel), noch bereits verpflichtend der Stadt zugesichert worden sein.

Auch die einzelnen Baumaßnahmen unterliegen Bedingungen: Fassaden dürfen nur an mindestens zehn Jahre alten, hauptsächlich zum Wohnen genutzten Gebäuden erneuert werden und müssen sich farblich in die Umgebung einfügen. Höfe müssen "auf die Bedürfnisse der Bewohner" zugeschnitten werden.

Das heißt, es könnten beispielsweise Fahrradstellplätze zur Verfügung gestellt werden. Außerdem darf die bodenversiegelte (zum Beispiel asphaltierte) Fläche nicht überwiegen, und die Anlage muss von allen Bewohnern nutzbar sein. Ver- und Entsorgungsleitungen dürfen nicht verändert werden.

Eigentümer und Mieter (mit Zustimmung der Eigentümer) sollen sich mit allen benötigten Unterlagen (Kostenvoranschlag, Genehmigungen, Vorher-Nachher-Plan) per Antragsformular beim Vermessungs- und Katasterwesen der Stadt Krefeld bewerben können.

(RP)
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