Flugunfähige Flamingos Peta stellt Strafanzeige gegen Zoo Krefeld

Krefeld · Wegen angeblicher Tierquälerei haben die Tierrechtler 20 deutsche Zoos angezeigt, darunter auch Krefeld. Es geht um die Frage, ob Wasservögel wie zum Beispiel Flamingos in Zoos flugunfähig gemacht werden.

 Ein Flamingo (Symbolfoto). Die Tiere dürfen mittlerweile nicht mehr flugunfähig gemacht werden, weder durch Beschneiden der Federn noch durch operative Verkürzung der Flügelknochen.

Ein Flamingo (Symbolfoto). Die Tiere dürfen mittlerweile nicht mehr flugunfähig gemacht werden, weder durch Beschneiden der Federn noch durch operative Verkürzung der Flügelknochen.

Foto: dpa, fru tba rho

Die Tierrechtsorganisation Peta nimmt erneut deutsche Zoos unter Beschuss. Diese Woche haben die Tierrechtler Strafanzeige gegen 20 Zoos und Tiergärten gestellt, darunter auch Krefeld. Der Vorwurf lautet "Verstoß gegen das Tierschutzgesetz" und bezieht sich auf die Haltung von Wasservögeln, zu denen auch Flamingos und Pelikane zählen.

"Den Wasservögeln wird auf grausame Art und Weise ihre natürliche Fortbewegung verwehrt, nur um sie den Besuchern in Freianlagen nett zu präsentieren", sagt Yvonne Würz, Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei Peta.

Würz unterstellt den zuständigen Behörden, das Flugunfähigmachen stillschweigend zu dulden. "Obwohl das Verstümmeln von Vögeln in Zoos gegen das Tierschutzgesetz verstößt, drücken die meisten Behörden beide Augen zu."

Tatsächlich verweist Peta mit seinen Beschuldigungen auf eine bestehende Gesetzeslücke. So fehlt eine Ausnahmegenehmigung für Zoos, die es ihnen ermöglicht, Pelikane oder Flamingos flugunfähig zu machen, ohne gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen und damit eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Da die charakteristischen Wasservögel jedoch in Gefangenschaft sehr alt werden, 40 Jahre und mehr, umgehen viele Zoos zurzeit das Problem, in dem sie auf Jungvögel verzichten. So auch in Krefeld. Eine Peta-Anzeige gegen den Zoo gibt es trotzdem, wie Axel Stahl, Sprecher der Krefelder Staatsanwaltschaft bestätigt. Er erklärt, dass die Anzeige derzeit rechtlich geprüft werde, um festzustellen, ob es Anlass gibt, die Ermittlungen aufzunehmen. Mit ersten Ergebnissen sei Ende nächster Woche zu rechnen.

Ein Fehlverhalten bestreitet Zoo-Chef Wolfgang Dreßen. Er sagt: "Der Zoo Krefeld verhält sich bei der Vogelhaltung gesetzeskonform. Eine weitere Stellungnahme zur Peta-Anzeige wird erst nach Akteneinsicht erfolgen."

Stadtsprecherin Angelika Peters bestätigt Dreßens Aussage: "Im Krefelder Zoo werden bereits seit Jahren keine Amputationen an Vögeln mehr durchgeführt. Bei den derzeit noch gehaltenen flugunfähig gemachten Vögeln handelt es sich um “Altfälle„".

Peters erklärt weiter: "In NRW hat das seinerzeitige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, heute Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz, mit Erlass vom 31. August 2016 festgelegt, dass Zoologische Gärten den Veterinärbehörden Ausstiegskonzepte vorlegen müssen, die es ermöglichen, in längstens fünf Jahren gänzlich auf das Flugunfähigmachen von Vögeln zu verzichten." Der Krefelder Zoo habe ein diesbezügliches Ausstiegskonzept vorgelegt, mit dessen Umsetzung bereits begonnen worden sei.

Der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ), zu dem auch der Krefelder Zoo gehört, sieht den Anzeigen der Tierrechtler "ruhig" entgegen. "Für uns ist klar, dass unsere Mitglieder die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes gewissenhaft einhalten - nicht zuletzt, weil neben der Betreuung durch unsere Veterinäre auch die umfassende Kontrolle der Behörden gegeben ist", sagt VdZ-Geschäftsführer Volker Homes.

Der VdZ betont, dass er "das Flugfähighalten von mehr als 97 Prozent aller bekannten Vogelarten" unterstützt. Für wenige Arten, so auch für Pelikane oder Flamingos, sei das Fliegen aber eine "untergeordnete Bewegungsform, die in Zoos nicht notwendig" sei. Der Verband setzt sich deswegen für eine Ausnahmeregelung "für nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes zugelassene Zoos" ein, die Einschränkung des Fliegens bestimmter Vogelarten ausdrücklich zu erlauben.

Gegen das Tierschutzgesetz verstoße die Beschneidung der Federn nicht, "da das Federnschneiden von totem Gewebe" ähnlich sei wie "das Scheren von Fell oder Beschneiden der Hufe".

Sollte eine Ausnahmeregelung nicht kommen, befürchtet der Verband für die betroffenen Vogelarten eine deutliche Verschlechterung der Haltungsbedingungen, da es in Fluganlagen für die schwerfälligen Vögel ein erhöhtes Verletzungs- und Unfallrisiko gebe.

Zudem müssten dann viele Zoos ganz auf Pelikane, Flamingos, Trappen, Kraniche oder Hornraben verzichten, weil sie der Bau teurer Anlagen finanziell überfordern würde. Dies wäre laut Verband ein herber Verlust für die Erhaltungszucht-Programme bedrohter Arten. Denn rund 65 der durch ein generelles Verbot der Flugeinschränkung betroffenen Arten gelten als unmittelbar vom Aussterben bedroht, starkgefährdet, gefährdet oder potenziell gefährdet.

Hinzu kommt, dass in vielen Ländern der EU das Kupieren der Flügel weiterhin gängige Praxis ist, so dass beim europaweiten Tausch von Tieren innerhalb der Zuchtprogramme immer wieder kupierte Tiere nach Deutschland gelangen.

(bk)
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