Fahrlässige Brandstiftung Feuer im Krefelder Affenhaus - die Gründe für den Schuldspruch

Exklusiv | Krefeld · In der Neujahrsnacht 2020 ist das Krefelder Affentropenhaus abgebrannt. Drei Frauen aus Krefeld haben Strafbefehle des Amtsgerichts wegen fahrlässiger Brandstiftung akzeptiert. Sie sollen mit Himmelslaternen das Zoo-Inferno verursacht haben. Was steht dazu im Brandgutachten?

 Gerd Hoppmann, Leiter der Ermittlungskommission zum Brand im Zoo, hält im Polizeipräsidium Krefeld einen Beutel mit einer Himmelslaterne hoch.

Gerd Hoppmann, Leiter der Ermittlungskommission zum Brand im Zoo, hält im Polizeipräsidium Krefeld einen Beutel mit einer Himmelslaterne hoch.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Die Kunststoffplatten im Dach des abgebrannten Affentropenhauses im Krefelder Zoo waren nicht feuerfest. Sie gehörten weder der Kategorie „nicht brennbar“ noch der Kategorie „schwer entflammbar“ an. Nach den Bauvorschriften war das auch nicht nötig. Sie waren nach Erkenntnissen des Brandsachverständigen „normal entflammbar“. „Der Sachverständige geht insoweit davon aus, dass die zur Dacheindeckung verwendeten Hohlkammerstegplatten hinsichtlich ihres Brandverhaltens als adäquat zur Baustoffklasse B 2 (normal entflammbar) im Sinne der DIN 4102 klassifiziert werden können“, berichtet Kim Lande, Sprecherin des Amtsgerichts Krefeld, die auf Bitte unserer Redaktion in einer mehrseitigen Zusammenfassung die Inhalte des Brandgutachtens mitteilte, das maßgeblich mit zur Verurteilung von drei Krefelder Frauen mittels Strafbefehl wegen fahrlässiger Brandstiftung in der Neujahrsnacht 2020 geführt hat. Damals waren gut 50 Tiere – darunter mehrere Menschenaffen – in der Feuersbrunst umgekommen.