Komunalwahlen in Krefeld Zeit für die Wahlkreisreform drängt

Krefeld · Das Urteil über eine Stichwahl für die Bürgermeister- und Oberbürgermeister-Kandidaten hat eine andere Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs etwas in den Hintergrund gedrängt – die über die Ausgewogenheit der Wahlbezirke hinsichtlich Einwohnerzahl und Zahl der Wahlberechtigten. Auch Krefeld muss tätig werden.

 Krefeld ist in neun Stadtbezirke eingeteilt. Der Landeswahlleiter vertritt die Auffassung, dass notfalls Wahlbezirksgrenzen auch über die Stadtbezirksgrenzen hinausgehen dürfen.

Krefeld ist in neun Stadtbezirke eingeteilt. Der Landeswahlleiter vertritt die Auffassung, dass notfalls Wahlbezirksgrenzen auch über die Stadtbezirksgrenzen hinausgehen dürfen.

Foto: Grafik: Stadt

Die Zeit läuft: Spätestens bis zum 29. Februar muss die Stadt Krefeld die Bezirke für die Kommunalwahlen am 13. September so neu zugeschnitten haben, dass sie mit der aktuellen Rechtsprechung übereinstimmen. Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen hat mit seinem Urteil vom Dezember des vergangenen Jahres bestimmt, dass die Abweichungen hinsichtlich der Einwohnerzahl und der Zahl der Wahlberechtigten in den einzelnen Wahlbezirken nicht mehr so stark abweichen darf wie zuvor. Die Richter setzten für Großstädte neu fest, dass sich die Zahlen in den Bezirken nur um plus oder minus 15 Prozent bewegen dürfen. Damit soll gewährleistet werden, dass in allen Wahlbezirken etwa gleiche Anforderungen für die Kandidaten bestehe, um ein Mandat zu gewinnen.