Krefeld Witwenmord-Prozess: Zwei Mal lebenslänglich

Krefeld · Im Prozess um den Mord an der wohlhabenden Witwe Beate S. ist am Freitag das Urteil gefallen. Ein 43-jähriger Bordellbesitzer und Informatiker aus Wegberg und ein 30-jähriger Auftragskiller müssen lebenslänglich in Haft.

 Der jüngere der beiden Angeklagten hat, so das Gericht, als Auftragskiller agiert.

Der jüngere der beiden Angeklagten hat, so das Gericht, als Auftragskiller agiert.

Foto: dpa

Das Duo habe die betuchte Frau aus Habgier umgebracht, urteilte das Landgericht Krefeld am Freitag. Der Bordellbesitzer habe den Auftragskiller angeheuert, weil er die Pensionärin beerben wollte.

Beide Männer hatten bei der Polizei noch ausgesagt, vor Gericht aber die Tat bestritten. Die Ehefrau des Bordellbesitzers erhielt dreieinhalb Jahre Haft, weil sie die Straftat nicht angezeigt hatte. Ein 20-Jähriger bekam wegen Beihilfe zum Raub eine Bewährungsstrafe.

Die 75-jährige Pensionärin war in ihrer Wohnung erdrosselt worden. Sie war mit dem Vater der Frau des Bordellbesitzers liiert gewesen. Nach dem Tod des Vaters war die 41-Jährige dann zur "besten Freundin" der 75-Jährigen geworden. Sie und ihr Mann hätten die Frau beerbt, die 123.000 Euro Geldvermögen und zwei Eigentumswohnungen besaß.

Zunächst war die Mordkommission noch von einem klassischen Raubmord ausgegangen und hatte 1500 junge Krefelder zur Speichelprobe gebeten. Doch sechs Wochen nach der Tat im März 2011 nahm der Fall eine entscheidende Wende: Das goldfarbene Handy des Opfers wurde wieder eingeschaltet und konnte geortet werden. Es lag in dem als Bordell genutzten Mehrfamilienhaus in Mönchengladbach, das den Erben gehörte.

Dort arbeitete auch der Zuhälter, der von dem Bordellbesitzer als Auftragskiller beauftragt worden war und den Schlüssel zur Wohnung der alten Dame erhalten hatte. 23.000 Euro bekam der 30-Jährige für die Tat. Das DNA-Profil des Zuhälters stimmte mit den DNA-Spuren am Hals des Opfers und an leeren Schmuckschatullen in der Wohnung überein.

(lnw)
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