Neue gesetzliche Auflagen wirken sich negativ aus EGN kalkuliert Drohverlustrückstellung ein

Krefeld · Der Stadtwerke-Tochter EGN droht Ungemach: Neue gesetzliche Auflagen wirken ab dem Jahr 2024 voraussichtlich negativ auf das Jahresergebnis.

 Die Entsorgungsgesellschaft Niederrhein  hat  neue Aufträge bekommen, die zum Teil bis ins Jahr 2026 sicher sind oder Optionen auf Verlängerung haben.

Die Entsorgungsgesellschaft Niederrhein  hat  neue Aufträge bekommen, die zum Teil bis ins Jahr 2026 sicher sind oder Optionen auf Verlängerung haben.

Foto: Dieter Staniek

Es ist mehr als zehn Jahre her, dass eine Gesetzesänderung die Stadtwerke-Tochter Entsorgungsgesellschaft Niederrhein (EGN) in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht hat. Damals hat die CDU/FDP-Koalition in Nordrhein-Westfalen die Müllverbrennung so weit liberalisiert, dass die Kommunen sich den günstigsten Anbieter aussuchen durften – unabhängig davon, wie weit der Müll einer Stadt zur so genannten thermischen Entsorgung durch die Lande gefahren werden musste. Die EGN musste ihren vertraglichen Pflichten nachkommen und festgelegte Mengen für die Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage am Elfrather See in Krefeld anliefern. Dazu musste sie gleichsam Abfall weit unter dem Preis annehmen, den sie selbst in Krefeld zahlen musste. In der Bilanz tauchten entsprechende Drohverlustrückstellungen auf.