Landtagswahl in Krefeld AFD-Kandidaten dürfen wohl doch zur Wahl antreten

Krefeld · Formfehler oder nicht – das hat für reichlich Verwirrung gesorgt. Nun sieht es so aus, dass Martin Vincentz (Wahlkreis 48/ Krefeld I) und Thomas Mayer-Steudte (Wahlkreis 49/ Krefeld II) wohl an der Wahl teilnehmen dürfen.

 Am 15. Mai sind in Nordrhein-Westfalen Landtagswahlen

Am 15. Mai sind in Nordrhein-Westfalen Landtagswahlen

Foto: dpa/Harald Tittel

Hin und Her um die Landtagskandidatur der beiden AFD-Kandidaten für Krefeld: Sie dürfen nun wohl doch an der Landtagswahl teilnehmen. Der Krefelder Wahlausschuss hatte zunächst überraschend die beiden Wahlvorschläge der AFD zurückgewiesen. Damit war offen, ob Martin Vincentz (Wahlkreis 48/  Krefeld I) und  Thomas Mayer-Steudte (Wahlkreis 49/ Krefeld II) an der Wahl teilnehmen dürfen. Grund war  ein Hinweis des Landeswahlleiters. Die Wahlvorschläge einer Partei müssen demnach von drei Mitgliedern des Landesvorstandes der Partei unterschrieben werden. Die Krefelder Vorschläge hat unter anderem Matthias Helferich unterschrieben. Bei ihm war laut Landeswahlleiter unklar, ob er überhaupt hätte unterschreiben dürfen, da gegen ihn in der AFD ein Verfahren auf Ämtersperre angestrengt worden war. Da dies in der Sitzung in Krefeld nicht zu klären war, verwies der Wahlausschuss die AFD-Vorschläge zurück an den Wahlleiter. Der teilte dann mit, dass die Unterschriften doch gültig waren. Formal geht es nun so weiter, dass der Landeswahlleiter den Beschluss des Wahlausschusses aufheben wird. Damit ist wahrscheinlich, dass die  AFD-Kandidaten doch zur Wahl antreten dürfen.

Wie ist es zu den Querelen um  Helferich gekommen? Er hatte sich 2017 in privaten Chats als „freundliches Gesicht des NS“ und „demokratischer Freisler“ bezeichnet (in Anlehnung an den Richter des NS-Regimes,  Roland Freisler). Später sagte er, er wollte die Sprüche als Persiflage verstanden wissen, und klärte in einem Facebook-Video über seine vermeintlichen Pointen auf. Auch ein von ihm verwendetes Hitler-Zitat sei nur auf eine Persiflage zurückzuführen.

Die AFD eröffnete nach massiver öffentlicher Kritik  ein Verfahren  auf  Ämtersperre gegen Helferich;  der  Bundesvorstand sprach eine zweijährigen Ämtersperre für Helferich aus. Der Landswahlleiter hatte dann offenbar zunächst kein klares Bild, wie lange genau Helferich gesperrt war.

(vo)
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