Gastspiel in Krefeld Zirkus klagt gegen Auftrittsverbot von Wildtieren

Krefeld · Kommunale Wildtierverbote sind möglicherweise rechtswidrig. Zahlreiche Gerichte haben bereits entsprechend entschieden. Ein Zirkus mit gemischter Raubtiergruppe hat deshalb die Stadt wegen eines Auftrittsverbots verklagt.

 Gegen die Haltung dieses Löwen in einem Zirkus, der in Krefeld auf dem  Sprödentalplatz gastierte, gab es Proteste von Tierschützern.

Gegen die Haltung dieses Löwen in einem Zirkus, der in Krefeld auf dem  Sprödentalplatz gastierte, gab es Proteste von Tierschützern.

Foto: Strücken,Lothar/Strücken, Lothar (slo)

Innerhalb der kommenden 14 Tage soll das angestrebte Eilverfahren eines Zirkus-Unternehmens gegen die Stadt Krefeld vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf stattfinden. Darüber informierte dessen Sprecherin Nicola Haderlein auf Anfrage unserer Redaktion. Zum Sachverhalt berichtete sie, dass ein Zirkus sich bei der Stadt Krefeld um ein Gastspiel für den Juni dieses Jahres auf dem Sprödentalplatz beworben habe. Bestandteil des Programms sei unter anderem eine gemischte Raubtiergruppe. Auch Tiere wie Zebras, Kamele, Lamas und Pferde sollten auftreten. Die Stadt Krefeld habe die Zulassung als Zirkusbetrieb auf dem Sprödentalplatz abgelehnt. Bei der Auswahl zwischen mehreren Bewerbungen habe der Zirkus schon deshalb nicht zum Zuge kommen können, weil er Wild- und Großtiere mitführe, habe es zur Begründung geheißen. Gegen diese Ablehnung habe der Zirkus Klage (Aktenzeichen 18 K 8952/18) erhoben und ferner einen Eilantrag gestellt (Az. 18 L 3228/18).

Der Zirkus argumentiert, dass so genannte kommunale Wildtierverbote für Zirkusaufführungen rechtswidrig seien. Und tatsächlich haben bereits einige Verwaltungsgerichte diese Auffassung vertreten. In Niedersachsen unterlag die Stadt Hameln mit ihrem Wildtierverbot sogar vor dem Oberverwaltungsgericht:  Wenn ein Zirkus wilde Tiere halten dürfe, sei es Kommunen nicht erlaubt, Aufführungen mit Hinweis auf das Tierschutzgesetz zu verbieten, entschied das Gericht in Lüneburg. Das OVG urteilte, ein solches Wildtierverbot greife unzulässig in die Freiheit der Berufsausübung von Zirkusunternehmen ein. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte in seiner Entscheidung im Januar
darauf hingewiesen, dass über ein Verbot wildlebender Tiere in Zirkussen nur der Bundesgesetzgeber entscheiden könne.  Dieser habe im Tierschutzgesetz aber lediglich festgelegt, dass das Vorführen von Tieren in Zirkussen einer behördlichen Erlaubnis bedürfe. Weil der Zirkus, der in Hameln gastieren wollte, eine solche Erlaubnis hatte, könne die Stadt kein Verbot aussprechen.

Eine solche Rechtsprechung ist nicht auf Niedersachsen beschränkt, sondern auch in Nordrhein-Westfalen erfolgt. Der beispielsweise von der Stadt Bielefeld gefasste Ratsbeschluss, künftig Zirkussen mit Wildtiernummern die Nutzung städtischer Flächen zu verwehren, wurde vom Verwaltungsgericht Minden für unzulässig erklärt.

Zu dem schwebenden Verfahren werde von Seiten der Stadt Krefeld  keine Stellung genommen, erklärte Stadtsprecher Timo Bauermeister gestern auf Anfrage unserer Redaktion. Allgemein sei es bei der Vergabe des Sprödentalplatzes so, dass bei der Entscheidung zur Nutzung des Platzes der Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 20. September 2016 beachtet werde. Danach wurde für den Sprödentalplatz eine Umwidmung derart beschlossen, zukünftig in der Vergabepraxis alle Möglichkeiten auszuschöpfen, einem Verbot von Wildtierhaltung auf öffentlichen Flächen nachzukommen. Es handele sich hierbei jedoch um kein generelles Wildtierverbot, sondern allenfalls um eines von mehreren ermessenslenkenden Kriterien, die bei der Vergabe des Platzes zu berücksichtigen seien.

Andere Kriterien für die Vergabe seien unter anderem Neuigkeit und besondere Attraktivität der Vorführung, Ausstattung und Gestaltung des Zirkuszeltes, generelle wirtschaftliche und persönliche Zuverlässigkeit, positive Referenzen aus vergleichbar großen Städten und einiges mehr.

In der Vergangenheit hatte es immer wieder Proteste von Tierschützern und so genannten Tierrechtlern gegen Wildtier-Dressuren auf dem Sprödentalplatz und  die Haltungsbedingungen im Zirkus gegeben.

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