Werbetafel in Krefeld Stadt hat falsch gemessen

Krefeld · Straßen NRW hat die Stadt zum Rückbau der digitalen Werbetafel an der Kreuzung Hauptstraße/Untergath aufgefordert, weil die Baugenehmigung unter falschen Voraussetzungen erteilt wurde. Die Tafel steht in der "BAB-Anbauverbotszone".

 Bürger und Lokalpolitiker haben den Werbetafel-Standort an der Autobahn-Abfahrt Oppum von Beginn an wegen möglicher Unfallgefahr kritisiert

Bürger und Lokalpolitiker haben den Werbetafel-Standort an der Autobahn-Abfahrt Oppum von Beginn an wegen möglicher Unfallgefahr kritisiert

Foto: TL

Der Streit um die digitale Werbetafel an der Kreuzung Untergath/Hauptstraße geht in die nächste Runde. Seit kurzem liegt eine umfangreiche Stellungname des Verkehrsdezernats der Bezirksregierung Düsseldorf vor. Daraus geht hervor, dass die von der Krefelder Bauaufsichtsbehörde erteilte Baugenehmigung für die Werbetafel unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen ist. Denn die Tafel liegt im 40-Meter Radius der so genannten BAB-Anbauverbotszone. Daher hat Straßen NRW die Stadt Krefeld bereits im Januar zum Rückbau der Anlage aufgefordert. Die Krefelder Bauaufsicht hatte den Abstand zwischen Ortsschild und Werbetafel zugrunde gelegt und nicht die eigentlich maßgebliche Flurstücksgrenze des Autobahnzubringers. Für die Erteilung der Baugenehmigung wäre ein Dispens, also eine Befreiung von geltenden Vorschriften, vom Landesbaubetrieb Straßen notwendig gewesen, der nun nachträglich beantragt werden soll.

In der Stellungnahme führt die Bezirksregierung auch an, dass die Krefelder Unfallkommission sich generell gegen Videowände an Kreuzungen ausspricht. Die Kommission sieht, wie im Sitzungsprotokoll vom 18. April festgehalten, die Kreuzung Untergath/Hauptstraße insbesondere deshalb als Problem, weil Linksabbieger von der Hauptstraße Richtung Autobahn häufig den querenden Radverkehr übersehen würden. Im vergangenen Jahr habe es dort sieben Unfälle gegeben. "Streng nach Erlasslage betrachtet gilt der Knoten für 2017 nicht als Unfallhäufungsstelle", schreibt die Bezirksregierung. Dennoch sei der Werbetafel-Standort aus Sicht der Verkehrssicherheit ungünstig gewählt, da es sich bei der Kreuzung um einen hoch belasteten Knotenpunkt mit ausreichend Unfallpotenzial handele, heißt es weiter. Der Konsens der Krefelder Unfallkommission gegen die Einrichtung von Werbe-Videowänden an Kreuzungen habe "leider offensichtlich bei den Verantwortlichen keine Wirkung gezeigt", schreibt die Bezirksregierung.

Weil Rückschlüsse auf eine negative Unfallentwicklung im bislang kurzen Zeitraum seit dem Aufstellen der Werbetafel im Dezember 2017 noch nicht möglich seien, soll die Thematik nun weiter beobachtet werden. Diese Abmachung wurde zwischen der Polizei Krefeld, den Straßenbaulastträgern, der örtlichen Verkehrsbehörde sowie der Bezirksregierung in ihrer Funktion als Verkehrsbehörde der Bundesautobahn getroffen. Nach Ablauf des laufenden Kalenderjahrs soll eine gesonderte Unfallauswertung durchgeführt werden. Um eine Vergleichbarkeit der Jahre 2017 - ohne Werbetafel - und 2018 - mit Werbetafel - zu gewährleisten, wird der Beschluss der Unfallkommission, eine gesonderte Signalisierung der Linksabbieger der Nebenrichtungen an dieser Kreuzung, im Jahr 2018 nicht umgesetzt werden. Die Bezirksregierung regt Richtung Adresse des Verkehrsministeriums an, zu dieser Thematik eine NRW-weite, einheitliche Haltung beziehungsweise Regelung festzulegen.

(RP)
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