Krefeld Wenn es wieder mal nach Gülle stinkt

Krefeld · Wenn Tanker aus den Niederlanden Gülle an den Niederrhein bringen, muss es sich nicht zwangsläufig um niederländische Gülle handeln. Experten des Fachbereichs Umwelt geben Auskunft über die Düngeverordnung und Kontrollen.

 Nach der jüngsten, noch nicht veröffentlichten Neufassung der Düngeverordnung müssen Bauern, wo keine Pflanzen wachsen, die Gülle innerhalb von vier Stunden einarbeiten, um so die Geruchsbelästigung zu minimieren.

Nach der jüngsten, noch nicht veröffentlichten Neufassung der Düngeverordnung müssen Bauern, wo keine Pflanzen wachsen, die Gülle innerhalb von vier Stunden einarbeiten, um so die Geruchsbelästigung zu minimieren.

Foto: Regina Molls

Seit März verzeichnet der städtische Fachbereich Umwelt täglich Anrufe, in denen sich Bürger über das Ausbringen von stinkender Gülle auf den Feldern rund um Krefeld beschweren. Die Beschwerden sind jetzt besonders häufig, weil zurzeit das Wintergetreide und die eingesäte Sommerfrucht gedüngt wird. In beiden Fällen brauchen die Pflanzen jetzt den Dünger. Auch die Weiden werden nach dem ersten Schnitt im April wieder gedüngt, erklären die Fachleute des Umweltamts, Bernhard Plenker, Susanne David, Robert van der Flier und Thomas Brons im Gespräch mit unserer Redaktion. Sie geben auch Auskunft über die Düngeverordnung und die Kontrolle, die in geteilter Zuständigkeit bei ihnen, also der Unteren Umweltbehörde, und bei der Landwirtschaftskammer liegt.

Vornweg: Durch den freien Warenverkehr in der EU ist es gestattet, dass Gülle aus den Niederlanden an den Niederrhein gebracht wird, und dass auch die Wahl der Transportunternehmen frei ist. Das heißt: In einem Tankzug aus den Niederlanden ist nicht zwangsläufig Gülle von niederländischen Kühen. Gülle kann theoretisch aus ganz Deutschland und dem benachbarten Ausland am Niederrhein angeliefert werden.

Fakt ist: Aufgrund der seit Jahrzehnten intensiver gewordenen Massentierhaltung gibt es in unseren Regionen zu bestimmten Zeiten zu viel Gülle, die durch Nitrat das Grundwasser belastet. "Die vorgeschriebenen 50 Milligramm pro Liter werden am Niederrhein im oberflächennahen Grundwasser überschritten", sagt Plenker.

Daher gilt es, die anfallende Gülle möglichst großflächig zu verteilen und für die bedarfsgerechte Verwendung durch die Pflanzen gezielter einzusetzen. Dafür sorgt in Wassergewinnungsgebieten die vertraglich geregelte Kooperation zwischen deren Betreibern, den Landwirten und der Landwirtschaftskammer. Dazu dienen auch die Güllelager, die jeder Viehbetrieb vorhalten muss, damit der Dünger bei den Anbaubetrieben zum optimalen Zeitpunkt ausgebracht werden kann. In Wasserschutzzonen gibt es zudem ab Herbst bodenverbessernde Zwischensaaten wie Rettich, Grünroggen oder Lupinen, die den Dünger aufnehmen und speichern. Die Pflanzen werden dann im Frühjahr gehäckselt und in den Boden eingebracht. Das Saatgut und der Arbeitsaufwand werden den Bauern vergütet.

"Wenn wir von Bürgern wegen Gestanks durch Gülleauftrags angerufen werden, kümmern wir uns darum, ob die Sperrfristen vom 1. November bis 31. Januar auf Ackerland und vom 15. November bis 31. Januar auf Grünland eingehalten werden. Die Landwirtschaftskammer kann aber auf Antrag eine Sperrfristverschiebung um maximal 14 Tage genehmigen. Sie gibt uns die Liste der Genehmigungen bekannt, so dass wir Verstöße gemäß Bußgeldkatalog ahnden können", sagt Plenker und verweist noch darauf, dass das Aufbringen von Gülle auf gefrorenem Boden untersagt ist. Nach der jüngsten, noch nicht veröffentlichten Neufassung der Düngeverordnung nach EU-Vorgaben gilt darüber hinaus, dass Bauern überall, wo keine Pflanzen wachsen, die Gülle innerhalb von vier Stunden einarbeiten müssen, um so die Geruchsbelästigung zu minimieren.

Jeder Bauer ist verpflichtet, seinen Bedarf an Gülle zu errechnen, in einen Düngeplan einzutragen und auf Verlangen der Landwirtschaftskammer vorzuzeigen. Außerdem muss er die von ihm ausgebrachte Menge darstellen. Damit es dabei nicht zu Fehlern und Missverständnissen kommt, muss der Landwirt darüber hinaus jedes Jahr Bodenproben entnehmen lassen und der Landwirtschaftlichen Untersuchungsanstalt, einer Unterabteilung der Landwirtschaftskammer, zwecks Kontrolle zur Verfügung stellen.

Das alles könnte theoretisch und idealerweise verhindert werden, wenn die Tiere artgerecht auf Stroh gehalten würden, das die Gülle aufsaugt und nach Bedarf auf die Äcker aufgebracht würde. Das aber wäre sehr arbeits- und durch den Zukauf von Stroh auch kostenintensiv, so dass Fleisch nicht mehr zu Niedrigstpreisen angeboten werden könnte, sind sich die Experten des Fachbereichs Umwelt einig.

(RP)
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