Krefeld Wagener verklagt Ratsfrau und unterliegt vor Gericht

Krefeld · Der Streit um Seidenweberhaus und Hotelneubau wird juristisch ausgetragen. Ruth Brauers darf auf Meinungsfreiheit pochen.

 Kläger Gerald Wagener, Unternehmer und Investor aus Krefeld.

Kläger Gerald Wagener, Unternehmer und Investor aus Krefeld.

Foto: GW

Am Ausgang des Verfahrens ließ Richterin Nadine Fischer gestern keinen Zweifel: Der Krefelder Unternehmer Gerald Wagener scheitert mit seiner Klage gegen die Krefelder Ratsfrau Ruth Brauers. Das Urteil wird zwar erst am Mittwoch, 31. Januar, verkündet, die Tendenz ist jedoch eindeutig. Wagener muss die Auslagen für seine Rechtsanwälte selbst bezahlen.

Zum Verfahren: Ruth Brauers ist bekennende Befürworterin für den Erhalt des Seidenweberhauses auf dem Theaterplatz. Die Ratsfrau engagiert sich sowohl politisch in den Gremien gegen den Abriss des nach ihrer Meinung denkmalwerten Gebäudes, als auch privat als Leserbriefschreiberin und Kommentatorin in Internetforen und -portalen. Dabei hat die Ratsfrau unter anderem verbreitet, dass die Kalkulation für den Neubau eines Hotels samt Kongresszentrum auf dem Theaterplatz nicht glaubwürdig sei und Kosten in Höhe von mehreren Millionen Euro zusätzlich anfallen dürften. Investor für den Hotel- und Kongresszentrumskomplex ist Wagener. Er ging mit seinen Plänen und dem Angebot an die Stadt in die Öffentlichkeit, für einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1,5 Millionen Euro der Stadt die Möglichkeit einzuräumen, ihre Veranstaltungen im Kongresszentrum auszurichten. Erstmals war der bekannte Krefelder Unternehmer im Jahr 2011 mit seinen Absichten vorstellig geworden. Im Sommer des vergangenen Jahres hielt er die Zeit für reif, seine Pläne erneut in die Öffentlichkeit zu tragen.

Die Diskussion mit Politik und Verwaltung nahm zum Teil sehr konfrontative Züge an. Wagener zweifelte Äußerungen des Krefelder Planungsdezernenten Martin Linne an, der die Auffassung vertrat, ein Neubauvorhaben auf dem Theaterplatz müsse europaweit ausgeschrieben werden. Wagener hätte gerne eine Entscheidung zugunsten seiner Pläne gehabt, ohne sich einem Wettbewerb stellen zu müssen. Die Auseinandersetzung zwischen Linne und Wagener ging weiter. Der Investor und Unternehmer beklagte, dass der Planungsdezernent in der Jury für ein Konkurrenzvorhaben saß. Linne arbeitete in der Jury eines Architektenwettbewerbs für den Umbau des Kesselhauses auf dem Mies-van-der-Rohe-Business-Parks in eine Veranstaltungsstätte mit. Wagener sah darin eine Vorfestlegung der Verwaltung gegen die Realisierung seiner Idee.

Für seine Kritik fand er nur wenige offene Ohren. Vor allem Oberbürgermeister Frank Meyer stellte sich hinter seinen Beigeordneten. Auch in der Politik blieb die Resonanz aus. Einzig die FDP griff das Thema auf. Den öffentlichen Äußerungen der Ratsfrau Ruth Brauers begegnete Wagener mit einem Auftrag an seine Anwälte, eine Unterlassungserklärung zu erwirken. Brauers sollte nicht mehr behaupten, dass der Neubau eines Hotels und eines Kongresszentrums nicht für 27 Millionen Euro zu haben sei. Brauers veranlasste daraufhin die Löschung ihres entsprechenden Kommentars im Internet.

Wagener versuchte daraufhin, seine Anwaltskosten einzuklagen. Damit scheitert er wohl. Richterin Nadine Fischer machte gestern deutlich, dass die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes ein hohes Gut sei und der von der Beklagten gemachte Eintrag einer Meinungsäußerung entspreche. Der Eintrag habe entsprechend mit den Worten "Ich gehe davon aus" begonnen. Auf eine Klagerücknahme wollte sich Rechtsanwalt Andreas Neuber nicht einlassen. "Damit wäre Herr Wagener nicht einverstanden", sagte er.

(sti)
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