Krefeld Volkszählung: 9000 Krefelder werden befragt

Krefeld · In einer Woche, am 9. Mai, startet EU-weit die Volkszählung. Anders als bei der letzten Volkszählung im Jahr 1987 werden nicht alle Einwohner Krefelds befragt, sondern nur eine Stichprobe von 9000 Personen. Die Stadt hat rund 100 Interviewer bereits auf die datenschutzrechtlichen Belange verpflichtet.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zensus 2011:

Wie erfahre ich, ob ich im Rahmen der Stichprobe befragt werde?

Vom 9. Mai bis Ende Juli führen die Interviewer die Befragung durch. Sie kündigen ihren Besuch mit einem Schreiben sowie einer Terminankündigungskarte an. Wer den vorgeschlagenen Interviewtermin nicht wahrnehmen kann, sollte sich mit dem Interviewer in Verbindung setzen, damit ein geeigneter Termin für die Befragung gefunden werden kann.

Muss ich den Interviewer in meine Wohnung lassen?

Es besteht keine Verpflichtung, den Interviewer hereinzulassen. Man kann sich auch den Fragebogen aushändigen lassen und diesen ausgefüllt an die Erhebungsstelle zurücksenden oder online im Internet beantworten. Die Interviewer führen einen Ausweis mit und können sich legitimieren.

Bin ich zur Auskunft verpflichtet?

Ja, nach dem Zensusgesetz besteht eine Auskunftspflicht. Nur die Angabe der Glaubensrichtung kann verweigert werden. Wer weitere Angaben verweigert, riskiert ein Bußgeld.

Wie viele Fragen sind das?

Insgesamt müssen Privatpersonen 46 zum Teil auch ins Detail gehende Fragen beantworten, etwa: Sind Sie unbezahlt in einem Betrieb tätig, der von einem Familienmitglied geführt wird? Oder: Ist Ihre Mutter nach 1955 in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gezogen?

Warum ist die Volkszählung nötig?

Die Bevölkerungs- und Wohnungsdaten in Europa beruhen auf teils jahrzehntealten Werten und sind entsprechend ungenau. Diese Daten sind aber wichtig beispielsweise für die Berechnung von Zuschüssen, für den Länderfinanzausgleich oder die Einteilung der Bundestagswahlkreise. Deshalb hat die Europäische Union den Zensus 2011 angeordnet.

Ich habe Wohneigentum. Werde ich auch befragt?

Gleichzeitig mit der Haushaltsstichprobe erfolgt auch die Gebäude- und Wohnungszählung. Alle Haus- und Wohnungseigentümer erhalten per Post einen Fragebogen zugeschickt, der ausgefüllt per Post oder online via Internet an das Statistische Landesamt, IT.NRW, zurückzusenden ist. Mit der Organisation dieser Zählung hat die Stadt Krefeld nichts zu tun. Informationen gibt es unter der Telefonnummer 01803 504040.

Ich habe noch Fragen zum Zensus. An wen wende ich mich?

An die Zensus-Erhebungsstelle der Stadt Krefeld. Telefon 861352, E-Mail: zensus2011@krefeld.de

(RP)
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