Krefeld Versuchter Mord: Freunde vor Gericht

Krefeld · Ein Streit unter ehemaligen Freunden endete im März mit Messerstichen.

Ein Mann aus Gambia soll im März 2015 seinen Nebenbuhler an einer Fußgängerampel in der Krefelder Innenstadt niedergestochen haben. Seit gestern muss er sich wegen versuchten Mordes vor dem Krefelder Landgericht verantworten. Der 24-Jährige räumt mehrere Stiche ein. Die Tat will er aber nicht geplant haben. Die Staatsanwältin dagegen spricht von versuchtem Mord aus Heimtücke.

Es ist Sonntagfrüh, 0.37 Uhr, als sich ein Mann mit drei Begleiterinnen von der Diskothek auf den Heimweg macht und an einer Ampel im Bereich Südwall/Königstraße von hinten getroffen wird. Ein heftiger Schlag, wie er zunächst meint, bis er das Blut sieht. Immer wieder sticht sein Verfolger auf ihn ein. Der 27-Jährige geht zu Boden, rappelt sich wieder auf, will weglaufen. Das gelingt nicht. Mehrere Stiche in Hals, Seite und den Rückenbereich haben den gut durchtrainierten Mann getroffen, einer davon in die Lunge. Zeuginnen greifen ein, die Polizei ist auch schon vor Ort. Der Mann kann nur dank schneller ärztlicher Hilfe überleben.

Vor Gericht schildert der Senegalese das Geschehen des Abends. Wiederholt gerät er ins Stocken und kann vor Schluchzen nicht weiterreden. Er habe Ärger befürchtet und sei einfach weitergegangen, als er den Angeklagten sah. "Ich dachte, er läuft in eine andere Richtung", habe er zunächst gehofft. Der Angriff sei daher unerwartet gekommen. Auf die Frage des Richters, ob er den Angeklagten zuvor beleidigte antwortet er entrüstet: "Niemals!"

Sichtlich bedrückt verfolgt der Angeklagte die Schilderungen des Mannes, den er seinen damals besten Freund nennt. Der schlanke Mann mit den kurzen Rastalocken und dem hellen Kapuzenshirt blickt ernst in Richtung des Geschädigten.

Opfer und Täter kennen sich seit Jahren. Beide hatten eine Weile in Spanien gelebt. Der Angeklagte war zuerst nach Deutschland gereist und hatte seinen Freund später bei sich aufgenommen. In der Wohnung, in der der Angeklagte mit der Frau, mit der er nach muslimischem Recht verheiratet ist, lebte, wohnten auch drei gemeinsame Kinder und zwei weitere Kinder der Frau. Bald gab es Ärger, wohl aus Eifersucht. Der 27-Jährige war dann bei einer Nachbarin eingezogen, mit der er ein Verhältnis hatte. Später zog der Angeklagte aus der Wohnung der Familie aus und der 27-Jährige wieder ein. Er sei nicht wütend, dass sein Freund ihm die Frau ausspannte, sagte der Angeklagte. Er sei wütend gewesen, weil er glaubte, der Nebenbuhler behandele die Kinder schlecht. Darüber habe er in der Tatnacht mit ihm reden wollen und ihm vor der Disko aufgelauert. Die Frage, die sich nicht nur dem Richter aufdrängte: "Warum haben Sie dann ein Messer mitgenommen?" kann er nicht ganz überzeugend beantworten. Das Küchenmesser sei so etwas wie eine Garantie zur Verteidigung im Notfall gewesen, sagte der Angeklagte. Er habe es nicht nutzen wollen, sei dann aber durch Beleidigungen des Opfers provoziert worden. Er habe zugestochen, aber nicht heimtückisch und hinterrücks, gab er an. Weil beide zu Boden gingen, seien im Gerangel weitere Verletzungen entstanden.

Laut Aussage des 27-Jährigen sei das nicht der erste Vorfall mit einem Messer gewesen. Vor einiger Zeit habe sein Freund gedroht, er werde der Frau den Kopf abschneiden.

Der Prozess wird am 21., 24. und am 26. August fortgesetzt.

(BL)
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