Verkehr in Krefeld Radfahrer auf Ritterstraße sollen geschützt werden
Krefeld · Auf der Ritterstraße von Dießemer Bruch in Richtung Voltaplatz ist für Radfahrer nur ein schmaler Schutzstreifen vorhanden. Ein Bürgerantrag fordert jetzt eine bauliche Trennung von der Fahrbahn. Der Planungsausschuss soll entscheiden.
Das Mittel des Bürgerantrags nach Paragraf 24 Gemeindeordnung NRW ist weithin wenig bekannt. Es ist eine Option für Bürgerinnen und Bürger, Wünsche an die Politik zur Entscheidung heranzutragen. Über einen solchen Antrag soll nun der Planungsausschuss in seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 27. August, entscheiden. Der Antrag befasst sich mit der Verkehrslage auf der Ritterstraße zwischen Dießemer Bruch und Siemensstraße.
„Der Radfahrstreifen entlang der Neuen Ritterstraße/ Ritterstraße von Dießemer Bruch bis Siemensstraße von Ost nach West ist ungeschützt und nur mit Farbe markiert. Es ist bekannt, dass dies unsicher ist, gefährlich, höhere Kfz-Geschwindigkeiten zur Folge hat und von Benutzung des Radstreifens insgesamt abschreckt, da man immer damit rechnen muss, dass Kfz auf den ungeschützten Radstreifen schwenken und Radfahrende umfahren. Zudem wird de facto der Mindestüberholabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten, auch aufgrund unbekannter/unsicherer Rechtslage“, heißt es in dem Antrag.
In Gegenrichtung in Fahrtrichtung Dießemer Bruch sei der Schutz für Radfahrende aufgrund parkender Autos zwischen Radstreifen und Fahrbahn weit besser. Da die Fahrbahn breit genug sei, fordert der Antrag in der Folge eine bauliche Trennung zwischen Radweg und Fahrbahn entweder durch Poller oder durch „Betonbrote“, grob vergleichbar mit denen, die an der Moerser Landstraße in Höhe der Rather Straße in Traar zu finden sind (im Volksmund „Traarer Brote“ genannt).
Die Verwaltung bestätigt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage, dass die Fahrbahnbreite dies ohne Probleme hergäbe. „Die Verwaltung befürwortet den Vorschlag im Bereich zwischen Dießemer Bruch und Voltastraße und sieht mit Blick auf die technische Machbarkeit keine Schwierigkeiten. Die Fahrspur für den motorisieren Verkehr ist ausreichend breit, um beispielsweise Poller aus Kunststoff zu installieren. Die Maßnahme erfordert davon abgesehen keine aufwendige Planung oder eine veränderte Aufteilung des Straßenraumes. Eine über einfache Bodenmarkierungen hinausgehende Trennung kann zumindest die subjektive Sicherheit der Radfahrenden verbessern. Im Bereich zwischen Voltastraße und Siemensstraße kann der Vorschlag aufgrund der vorhandenen Parkplätze nicht umgesetzt werden“, heißt es dazu in der Stellungnahme.
Die Maßnahme könnte also, so ist zu entnehmen, zeitnah umgesetzt werden. Damit allerdings ist faktisch auch bei einem Beschluss im Planungsausschuss oder gegebenenfalls dem Rat nicht zu rechnen. Denn ein kleiner Absatz der Verwaltung dürfte die Freude des Antragstellers und aller Radaktivisten in Krefeld in diesem Sachverhalt deutlich bremsen. Es folgt nämlich die Aussage: „Eine zeitnahe Realisierung der Maßnahme ist aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten sowie der nicht vordringlichen Priorisierung der vorgeschlagenen Maßnahme allerdings nicht möglich. Die Maßnahme wird in das Abarbeitungsprogramm aufgenommen und im Rahmen der allgemein erforderlichen Arbeitspriorisierung zu gegebener Zeit weiter verfolgt.“
Angesichts der Tatsache, dass selbst von den fest für die Jahre 2021 bis 2024 eingeplanten Maßnahmen zur Fahrradsicherheit in Krefeld nicht einmal die Hälfte bis heute umgesetzt ist, dürfte das faktisch bedeuten, dass bis zur realen Umsetzung noch Jahre vergehen dürften.
So ist ob der einhelligen Befürwortung zwar davon auszugehen, dass die Maßnahme spätestens in der Ratssitzung am Donnerstag, 29. August, beauftragt wird, dass am Ende der Bürgerantrag aber doch lange in einer Schublade verbleiben wird. Dennoch zeigt das Beispiel, dass das Mittel des Bürgerantrags generell zu wenig bekannt ist und in der Folge zu selten genutzt wird, da es eine gute Möglichkeit unmittelbarer Partizipation an politischen Entscheidungen ermöglicht. Denn auch wenn die Umsetzung vermutlich dauern wird: Der Antragsteller hat dann mit der Einwendung voraussichtlich einen unmittelbaren politischen Beschluss erwirkt.