Mittlerer Niederrhein Verdacht - IHK häuft unzulässig Vermögen an

Krefeld · Seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts im Frühjahr 2017 hat sich bei der Industrie- und Handelskammer in Krefeld im Prinzip wenig geändert. Die Bildung der Rücklagen ist offenbar immer noch umstritten. Jetzt wartet die IHK auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Januar.

 Die IHK am Nordwall in Krefeld wartet mit Spannung auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, welche Instrumente und Verfahren für die Risikobewertung gerichtsfest sind.

Die IHK am Nordwall in Krefeld wartet mit Spannung auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, welche Instrumente und Verfahren für die Risikobewertung gerichtsfest sind.

Foto: ihk

Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein mit Sitz in Krefeld am Nordwall war sich sicher, den Forderungen des Gerichts aus einem Urteil im März 2017 nachgekommen zu sein und rückwirkend korrekte Beiträge für die Mitglieder ermittelt zu haben. Die Richter in Düsseldorf hatten damals festgestellt, dass eine Ausgleichsrücklage in Höhe von fast neun Millionen Euro gegen die eigenen Finanzstatuten verstoße und zu hoch sei. „Die Beklagte hat ,sehenden Auges’ gegen das auch im Rahmen der Wirtschaftsplanung strikt zu beachtende Satzungsrecht verstoßen und die dort fixierten Obergrenzen der Ausgleichsrücklage überschritten“, urteilte Richterin Esther Kröger seinerzeit.