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Krefeld Verbot von Rockerkutten jetzt auch in Krefeld

Krefeld · Der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth hat das bereits in Düsseldorf und Köln geltende "Rockerkutten-Verbot" ausgeweitet. Es gelte fortan auch in den Bereichen der Staatsanwaltschaften Krefeld Duisburg, Kleve, Mönchengladbach und Wuppertal, teilte ein Behördensprecher gestern mit. In Krefeld hatten die Hells Angels ihren Sitz an der Breite Straße. Die typischen Symbole der Rockergruppen der "Hells Angels" und der "Bandidos" werden ab sofort beschlagnahmt. Dabei geht es um den Totenschädel mit Helm und Engelsflügeln und den roten Schriftzug "Hells Angels". Das Oberlandesgericht Hamburg hatte entschieden, dass im Anschluss an ein Verbot der Bundesregierung aus dem Jahr 1983 die öffentliche Verwendung der Symbole als verboten anzusehen ist, auch wenn sie mit dem Zusatz eines nicht verbotenen Ortsverbandes versehen sind.

Dies gelte auch für die öffentliche Verwendung der typischen "Bandido"-Symbole, des "Fat Mexican" und des rot-goldenen Schriftzuges "Bandidos". Die Ankündigung hat offenbar bereits Wirkung: Der traditionelle Aufmarsch einer Gruppe "Hells Angels" auf der "Größten Kirmes am Rhein" in Düsseldorf sei bislang ausgeblieben, sagte ein Polizeisprecher.

(RP)
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