Untreue-Prozess in Krefeld Vauth schläft bei Zeugenaussage von Ex-Kollegen ein

Krefeld · Weitere Zeugen haben im Verfahren um den Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth und seine Ehefrau Jessica vor dem Krefelder Landgericht ausgesagt. Ein ehemaliger Kollege sprach von mehreren Fällen, in denen Mandantengelder nicht weitergeleitet wurden.

 Weil der angeklagte Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth einschlief, musste die Verhandlung für eine halbe Stunde unterbrochen werden.

Weil der angeklagte Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth einschlief, musste die Verhandlung für eine halbe Stunde unterbrochen werden.

Foto: TL

Er sei nicht mehr der Jüngste und die Vorfälle lägen schon lange zurück, daher könne er sich nicht mehr genau erinnern, sagte der 76-Jährige. Der Rechtsanwalt war bis zum Jahr 2003 Mitglied der Sozietät. Danach hatte er mehrere Jahre immer wieder Urlaubsvertretungen übernommen. Das war auch im Februar 2009 der Fall, als die Angeklagten in St. Tönis "als Karnevalsprinzen unterwegs" waren.

"In dieser Zeit ist mir mit den verbliebenen Kollegen etwas aufgefallen", erinnerte er sich. Es gab Anhaltspunkte dafür, dass gleich in mehreren Fällen Mandantengelder nicht ausgekehrt wurden. Gemeinsam mit den Kollegen habe er die Staatsanwaltschaft informiert. Kurz darauf meldete sich die Kriminalpolizei und verhörte die Mitglieder der Sozietät. Er glaube, dass es bei den Angeklagten eine Hausdurchsuchung gab. Bevor der Zeuge allerdings zu spannenden Einzelheiten kommen konnte, musste die Verhandlung für eine halbe Stunde unterbrochen werden: Der Angeklagte war hinter seiner dunklen Brille unbemerkt eingeschlafen.

Nach der Pause zählte der 76-Jährige mehrere Fälle auf, die ihm Anlass zur Besorgnis gaben. Einen Mandanten habe er noch sehr gut in Erinnerung. Der hatte zuvor einen Prozess um Unterhalt geführt und gewonnen. Nun fragte er nach, wo sein Geld ist. Die Nachforschungen ergaben, dass die Summe schon Wochen zuvor an die Kanzlei gegangen war, aber nicht weitergeleitet wurde. Er sei besonders betroffen gewesen, weil der Mandant "ein armer Wurm" war. Ein anderer Mandant wartete mehrere Monate auf sein Geld.

Sehr bitter sei eine weitere Erfahrung gewesen. Er habe ein befreundetes Ehepaar an den Angeklagten verwiesen. Es ging um den Pflichtteil aus einer Erbschaft, der bezahlt werden musste. Der Angeklagte habe den Bekannten gebeten, 60.000 Euro in bar mitzubringen, damit die Summe weitergeleitet werden könne. Das sei nicht geschehen. Er selber wisse, wie brisant es sei, Mandantengelder länger als zwei Tage einzubehalten. "Da haben bei mir die Alarmglocken geläutet!" Allerdings sei er nur in einem der genannten Fälle sicher, dass der Angeklagte für die Bearbeitung zuständig gewesen sei. Vauth habe ihm später gedroht, er werde ihn auf Zahlung von 500.000 Euro verklagen, weil er "verleumderische Dinge in die Welt setzte".

Es sei aber auch so gewesen, dass der 50-Jährige bei seinem Eintritt in die Kanzlei alle von sich überzeugte. Alle wussten sein gutes Organisationstalent zu schätzen. Außerdem habe er es verstanden, gezielt Werbung für die Kanzlei zu machen.

(RP)
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