Neues Gerichtsurteil betrifft Krefelder Banken Bankkunden können Gebühren zurückfordern

Krefeld · Die Geschäftsmodelle der Banken und Sparkassen wackeln. Immer häufiger entscheiden Gerichte darüber, ob die Wege der Geldinstitute aus der durch die Niedrigzinsphase bedingten Krise korrekt sind. Gebühren, Zinsberechnungen und Vertragskündigungen stehen auf dem Prüfstand.

 Der Vorstand der Volksbank Krefeld möchte die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Der Vorstand der Volksbank Krefeld möchte die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Foto: Jürgen Wenke

Die Commerzbank verschickt derzeit Post an ihre Kunden, in der sie das Ende gebührenfreier Girokonten anzeigt. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er zum Beispiel bis zum 30. Juni 2021 nicht widerspreche, heißt es darin. Diese Praxis der „schweigenden Zustimmung“ hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor wenigen Tagen für unwirksam erklärt (Az.: XI ZR 26/20).  Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat bezeichnete ein solches Vorgehen als „fingierte Zustimmung“. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte geklagt. Er bezeichnete die bisherige Regelung als eine „Art Generalermächtigung für jedwedes Änderungsbegehren“ der Kreditinstitute  und führte eine Musterklage gegen die Postbank. Banken und Sparkassen müssen ihre Vorgehensweise nun neu regeln.