Eros-Center in Krefeld Unerlaubter Bordell-Betrieb geht weiter

Krefeld · Die Sachlage scheint klar: Der Betrieb des Eros-Centers ist rechtswidrig, eine Nutzungserlaubnis nicht möglich. Das wurde schon in den 1990er Jahren höchstgerichtlich geklärt. Wann schließt der Oberbürgermeister das Bordell?

 Eine Erlaubnis der Nutzung der Immobilie an der Mevissenstraße als Eros-Center ist nach dem Bebauungsplan ausgeschlossen.

Eine Erlaubnis der Nutzung der Immobilie an der Mevissenstraße als Eros-Center ist nach dem Bebauungsplan ausgeschlossen.

Foto: Thomas Lammertz

Die Vorgänge um das Eros-Center an der Mevissenstraße reichen rund 35 Jahre zurück. Das Rechnungsprüfungsamt hat auf Anordnung von Oberbürgermeister Frank Meyer die Historie unter die Lupe genommen. Die Staatsanwaltschaft hat zwar Hinweise auf strafrechtlich relevante Inhalte gefunden. Eine Verfolgung scheiterte aber schon daran, dass eventuelle Taten im Kontext von Korruption und Bestechung bereits verjährt sind. Die Einschätzung ist der Stadtverwaltung bekannt. Die Ergebnisse aus dem Bericht des Rechnungsprüfungsamts liegen im Rathaus ebenfalls vor.

Wann schließt Meyer das Bordell? Auf eine entsprechende Anfrage unserer Redaktion antwortete Stadtsprecher Timo Bauermeister: "Die Verwaltung bereitet den Sachverhalt, unter Berücksichtigung der Rückmeldung der Staatsanwaltschaft, hinsichtlich der planungsrechtlichen, der bauordnungsrechtlichen der ordnungsrechtlichen sowie haftungsrechtlicher Aspekte zu einer Entscheidungsfindung in den jeweils zuständigen Gremien auf." Wann die Ergebnisse voraussichtlich auf dem Tisch liegen, welche Gremien darüber befinden sollen, wie die staatsanwaltschaftlichen Bewertungen einfließen, das sagte der Stadtsprecher nicht.

Laut Bericht des Rechnungsprüfungsamtes hat die Stadt in den 1980er Jahren eigens den Bebauungsplan geändert, um die Ansiedlung eines Eros-Centers baurechtlich untersagen zu können. Entsprechende Klagen des Bordell-Inhabers vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster in den 1990er Jahren blieben ohne Erfolg. Der B-Plan ist rechtskräftig und bindend. Er schließt eine Nutzung als Bordell aus. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht blieb ebenfalls erfolglos.

Der Inhaber hat anschließend nach Recherchen der Rechnungsprüfer in den Folgejahren Spenden in Höhe von mehr als 300.000 Euro an die Stadt gezahlt. Dafür wurden offenbar beide Augen für den Betrieb an der Mevissenstraße zugedrückt. Das Geld floss damals wohl in den Betrieb Kulturfabrik.

Inzwischen sorgen sich die Verantwortlichen in der Stadt, dass nach einer Schließung des Bordells womöglich Schadensersatzklagen auf die Stadt zukommen könnten. Der Inhaber könnte Bestandsschutz sowie Treu und Glauben für sich in Anspruch nehmen, äußerte ein Verwaltungsmitarbeiter bereits im Februar in öffentlicher Sitzung, als die Fraktion der Grünen die Thematik in die Öffentlichkeit gebracht hatte. Sie wollte damals wissen, warum das Eros-Center in der Stadtverwaltung als Wohnstätte geführt wird.

Ob die Stadt bei einer Zwangsschließung des Bordells tatsächlich mit Schadensersatzforderungen seitens des Betreibers rechnen muss, ist unklar. Dass eine solche Klage auf wackligen Füßen stehen könnte, machten Juristen deutlich. Der Betreiber könne aller Voraussicht nach keine Verletzung eines "schützenswerten Vertrauens" ins Feld führen. Immerhin habe er, so sehe es aus, die Duldung durch Bestechung selbst herbeigeführt, erklären Fachleute.

(sti)
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