Strafsache in Krefeld Vogelfänger lockt mitten in der Stadt acht Distelfinken ins Netz

Krefeld · Beamte der Polizei und eine Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde beschlagnahmten Wildvögel und erstatteten Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

Ein 47 Jahre alter Krefelder hat in der Krefelder Innenstadt mit Fangnetzen acht Distelfinken gefangen und in Käfigen aufbewahrt.

Ein 47 Jahre alter Krefelder hat in der Krefelder Innenstadt mit Fangnetzen acht Distelfinken gefangen und in Käfigen aufbewahrt.

Foto: Polizei

Andere Länder, andere Sitten. Einem 47 Jahre alten Krefelder fehlte am Dienstag das Unrechtsbewusstsein, als die Polizei auf seiner Dachterrasse in der Innenstadt Beweise sicherte und acht Distelfinken beschlagnahmte. Der deutsche Staatsbürger mit albanischen Wurzeln hatte ein Fangnetz und Käfige aufgestellt, um die geschützte Vogelart zu fangen. Beamte der Polizei und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde der Krefelder Stadtverwaltung befreiten die geschützten Wildvögel und erstatteten Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Schwere Fälle können eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren Dauer nach sich ziehen.

Am Montag haben Kriminalbeamte der Polizei Krefeld gemeinsam mit einer Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Krefeld insgesamt acht Distelfinken befreit, die ein Mann auf seiner Dachterrasse in der Innenstadt gefangen und in kleinen Käfigen gehalten hatte. Zeugen hatten die Behörden informiert, nachdem ihnen die weithin gut sichtbaren Fangnetze und Käfige auf der Dachterrasse aufgefallen waren. Kriminalbeamte erwirkten sofort einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht und nahmen gegen 11 Uhr die Terrasse in Augenschein.

Sie fanden insgesamt acht Distelfinken, die der 47-jährige Deutsche, der aus Albanien stammt und mit seiner Familie in der Wohnung lebt, offenbar gefangen hatte. Die unter Artenschutz stehenden Wildvögel befanden sich in kleinen Käfigen. Sie sollten weitere Distelfinken anlocken, denn daneben waren besondere Fangkäfige „fängig gestellt“. Die acht Finken wurden beschlagnahmt und dem Tierschutz übergeben. Sie wurden gestern wieder in die Freiheit entlassen.

Der Distelfink wird auch Stieglitz genannt. Dieser gehört zu einer nach Bundesnaturschutzgesetz europaweit besonders geschützten Singvogelart. Wegen des besonders farbenprächtigen Gefieders und Gesanges der Männchen werden sie gerne gehalten. Bis zu 200 Euro werden für ein männliches Tier geboten.

Hauptumschlagplatz ist der Mittelmeerraum. Allein in den Maghreb-Staaten werden in mehr als 15 Millionen Haushalten Distelfinken gehalten. Auch in anderen Anrainerländern wie die Türkei, Albanien und Syrien werden sie als Stubenvögel gehalten. Da sie nur zirka fünf Jahre alt werden, ist der Bedarf an weiteren gefangenen Finken sehr hoch. Das Geschäft mit gefangenen Distelfinken ist laut dem eingetragenen Verein „Komitee gegen den Vogelmord“ sehr attraktiv. In Frankreich und Belgien hat der Bestand an Stieglitzen seit dem Jahr 2001 um die Hälfte abgenommen. Auch in Deutschland ist die Zahl der Stieglitze rückläufig. Neben dem illegalen Handel sind auch andere Faktoren wie die intensive Landwirtschaft, der Verlust von Brachflächen und Nahrungsknappheit für den Bestandsrückgang dieser Art verantwortlich. Ihr Bestand nimmt seit 1990 bundesweit ab. Im Bereich des Nordrheins existieren laut Untere Naturschutzbehörde aktuell noch 4200 bis 8000 Brutpaare.

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