Pony und Schaf in Krefeld geköpft Tierquälerin soll in Wohngruppe ziehen

Krefeld · Die 17-Jährige Krefelderin, die eine Serie von Tierquälereien begangen hat, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sie hat gestanden, unter anderem ein Pony und ein Schaf geköpft zu haben. Nun soll sie in eine betreute Wohngruppe ziehen.

Krefeld: Schock auf Kinder-Bauernhof "Mallewupp"
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Das Mädchen, das in Kürze 18 Jahre alt wird, hat vom Gericht die Auflage bekommen, in eine Wohngruppe zu ziehen. Von den Therapeuten soll festgelegt werden, inwieweit sie sich frei bewegen darf. Eine "sehr engmaschige Betreuung" ist laut Gericht vorgesehen. Der Therapieort wird wohl außerhalb von Krefeld liegen — aber immer noch so nah, dass das Mädchen, wie von den Eltern gewünscht, regelmäßig besucht werden kann.

Der Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, in drei Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Das Mädchen hatte im Mai den Schafbock Piet auf dem Kinderbauernhof Mallewupp getötet und enthauptet. Im Juni erstach und enthauptete sie Zwergpony Simbad am Luiter Weg in Krefeld-Traar, im August tötete sie ein Schaf am Langen Dyk in Krefeld; weitere Verletzungen von Tieren, unter anderem in Moers, waren nicht Gegenstand der Verhandlung, weil diese Fälle nur schwer zu rekonstruieren waren.

Tierquälerei: Fälle in NRW
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Fälle von Tierquälerei in NRW

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Foto: Theo Titz

Die Hauptverhandlung fand nach der Anklageverlesung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Das Mädchen kam in Begleitung der Eltern. Das Gericht folgte den schriftlichen Ausführungen in einem über die Angeklagte erstellten jugendpsychiatrischen Sachverständigengutachten und stellte die Schuldfähigkeit der Angeklagten fest. Das Urteil ist rechtskräftig.

(RP)
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