Krefeld Taxifahrer vergewaltigt Fahrgast: Drei Jahre und sieben Monate Haft

Krefeld · Nach Überzeugung des Gerichts hat der Angeklagte eine Frau vergewaltigt, sie dann zu ihrer Wohnung gebracht und ihr 50 Euro aus der Geldbörse gestohlen.

Ein Taxifahrer aus Krefeld muss wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und wegen Diebstahls für drei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Sein Opfer war ein weiblicher Fahrgast. Nach mehrtägiger Beweisaufnahme fällte das Krefelder Schöffengericht gestern das Urteil. Der Angeklagte hatte seine Unschuld beteuert. Den Intimkontakt hatte der 43-Jährige zwar zugegeben, der sei aber einvernehmlich gewesen, beteuerte er.

Die Frage, die das Gericht zu klären hatte, war demnach, ob der Geschlechtsverkehr erzwungen oder freiwillig war. Eine schwierige Beweislage, die das Gericht unter anderem mit Hilfe einer Sachverständigen zu klären versuchte. Die Expertin hatte ein Gutachten über das Aussageverhalten der Frau angefertigt. Danach blieben keine Zweifel, dass ihre Schilderungen der Wahrheit entsprachen.

Rückblick: Im November 2011 war die Frau von einer Polizeistreife betrunken am Steuer ihres Wagens aufgegriffen worden. In der Erwartung, dass sie so sicher nach Hause kommen werde, riefen die Beamten ihr ein Taxi.

Der Fahrer brachte sie allerdings nicht zu ihrer Wohnung, sondern an eine abgelegene Stelle. Dort zog er sie aus dem Auto und vergewaltigte sie auf einer Wiese. Dann fuhr er sie zu ihrer Wohnung und nahm 50 Euro aus ihrer Geldbörse. Das stritt der vorbestrafte 43-Jährige ab. Die Frau habe sich ihm freiwillig hingegeben, und zwar auf dem Rücksitz des Taxis, gab er an.

Die Sachverständige hatte keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass das Opfer lügt. Die Frau sei selbstkritisch und gebe sich eine Mitschuld. Auch habe sie von fürchterlichem Ekel und panischer Angst gesprochen. Eine übermäßige Belastungstendenz sei aber nicht zu erkennen. Auch die Staatsanwältin glaubte dem Opfer. Die Gewaltanwendung könne man aufgrund der Hämatome an den Oberschenkeln erkennen. Es gebe keinen Grund, warum die Frau den ihr bis dahin unbekannten Taxifahrer zu Unrecht belasten sollte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(RP)
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