Beil-Attacke in Krefeld Täter in Haft wegen "versuchter Sachbeschädigung"
Krefeld · Im Dezember 2012 hatte in Mann in einem Pfandhaus mit einem Beil um sich geschlagen. Das Gericht sieht einen Mordversuch nicht als erwiesen an.
Auf versuchten Mord lautete die Anklage gegen einen 43-jährigen Mann vor der Schwurgerichtskammer des Krefelder Landgerichts. Verurteilt wurde er am gestrigen zweiten Prozesstag lediglich wegen versuchter Sachbeschädigung. Das Krefelder Landgericht sprach eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten aus. So lange saß der Angeklagte auch in Untersuchungshaft.
Im Dezember vergangenen Jahres war der Mann mit einem Beil in ein Pfandhaus an der Neuen Linner Straße gestürmt und hatte den Inhaber in Angst und Schrecken versetzt. Dieser hatte geglaubt, der Kunde wolle ihn aufgrund einer missglückten Reklamation töten. Der 43-Jährige hatte nämlich zuvor einen Laptop in dem Pfandhaus gekauft, der nicht mehr funktionierte. Weil der Inhaber ihm das Geld nicht erstatten wollte, sondern nur eine Reparatur anbot, hatte der Kunde angekündigt, er werde "den Laden zerlegen".
Stunden später war der Mann alkoholisiert zurückgekehrt, in der Hand ein Beil. Das sah der Inhaber nur aus dem Augenwinkel und packte zu. Den Angreifer konnte er überwältigen. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass der Angeklagte bereits ausgeholt hatte, um auf das Opfer einzuschlagen. Die Wahrnehmung der Zeugen könne auch durch die Überraschung beeinträchtigt gewesen sein. Alles habe sich in Sekunden abgespielt, sagte der Richter. Dennoch seien die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht abwegig: "Die Anklage wegen eines versuchten Tötungsdeliktes war durchaus gerechtfertigt", so der Richter.
Die Staatsanwältin hatte am Ende der Beweisaufnahme allerdings selber den Schluss gezogen, dass man nicht von einem Mordversuch sprechen könne. Eine versuchte Sachbeschädigung sei dem vielfach vorbestraften Krefelder dagegen sehr wohl zur Last zu legen. Er selber hatte angegeben, dass er aus Wut mit dem Beil eine Vitrine zerschmettern wollte. "Das Beil haben wir eingezogen, das kriegen Sie auch nicht wieder", teilte der Richter dem 43-Jährigen mit und riet ihm, keinen Alkohol mehr zu trinken. Ansonsten sehe man sich bald vor Gericht wieder. Die Beteiligten haben das Urteil bereits akzeptiert.