Krefeld SWK für Videoüberwachung an Haltestellen

Krefeld · Am Hauptbahnhof kommt es immer wieder zu Problemen mit "Trinkern", Vandalismus herrscht an Schul-Haltestellen.

 Das Foto entstand 2010. Die Stadtwerke haben in Bussen und Bahnen sehr gute Erfahrungen mit Videoüberwachung gemach - der Vandalismus in den Bahnen ging drastisch zurück.

Das Foto entstand 2010. Die Stadtwerke haben in Bussen und Bahnen sehr gute Erfahrungen mit Videoüberwachung gemach - der Vandalismus in den Bahnen ging drastisch zurück.

Foto: swk

Sicherheit und Sauberkeit an Haltestellen von Bussen und Bahnen haben für die Stadtwerke Krefeld (SWK) Priorität. Das Verkehrsunternehmen würde deshalb an frequenzstarken Haltestellen - zum Beispiel am Hauptbahnhof und an der Rheinstraße - eine Unterstützung durch Videoüberwachung ausdrücklich begrüßen. Wie Oberbürgermeister Frank Meyer gestern den Politikern des Ordnungs- und Sicherheitsausschusses in einer Vorlage mitteilte, werde "die Situation von Fahrgästen und von Personen ohne Beförderungsinteresse", die sich im Haltestellenbereich aufhalten, in Sitzungen der Krefelder Ordnungspartner immer wieder thematisiert. Meyer: "Insgesamt geht es um die Frage, wie die Sicherheit der Fahrgäste und Personen im Haltestellenbereich gewährleistet werden kann." Ein elektronisches "Hilfsmittel" kommt derzeit dort in Krefeld nicht zum Einsatz: die Videokamera.

Während in den Bahnen der SWK Kameras installiert sind und zukünftig auch in allen Bussen eingebaut sein werden, um das Sicherheitsempfinden der Kunden sowie des Personals vor aggressiven Fahrgästen zu verbessern, fehlt diese Art der Kontrolle im Bereich der Haltestellen. Dabei können Problem-Punkte von der SWK benannt werden. Es handelt sich vorwiegend um Vandalismus, Sachbeschädigungen und Verkehrsgefährdungen. Diese treten vor allem an Schul-Haltestellen auf. Im Fokus stehen hier die Standorte Sandberg (Gesamt- und Realschule Oppum), Pappelstraße (Gartenschule), Kapuzinerkloster (Pestalozzischule) und Scharfstraße (Kurt-Tucholsky-Gesamtschule). An der Haltestelle Hauptbahnhof - Höhe Hansazentrum - gibt es Probleme mit "Trinkern". Aufgrund der Gestaltung der Haltestelle "Pappelstraße" könnte diese wegen der Unterführung sowie der "Betonoptik" , und der Graffiti als Angstraum wahrgenommen werden. Meyer: "Genaue Zahlen liegen allerdings für keine der vorgenannten Haltestellen vor." Die Installation einer Videoüberwachung an Haltestellen oder Aufzeichnungen aus Fahrzeugen heraus, also eine Überwachung des öffentlichen Raums, ist nach Auffassung der SWK aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen für das Unternehmen nicht erlaubt. Das Unternehmen teilt weiter mit, dass die Haltestellen von der Bezirksregierung Düsseldorf "konzessioniert" wurden und sich im öffentlichen Raum befinden. Die SWK sei daher nur bedingt für die Sicherheit der Bürger in Haltestellenbereichen verantwortlich und kann beispielsweise kein Hausrecht ausüben - insbesondere existiert auch kein Sicherheitskonzept.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Paragraf 15 a Polizeigesetz NRW eine Videoüberwachung einzelner öffentlich zugänglicher Orte nur zulässt, wenn es sich bei diesen um einen Kriminalitätsbrennpunkt handelt. Auch der Landtag beschäftigte sich aktuell mit dem Thema "Videokontrolle" sowie einer geplanten Neuauflage des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen. Die schwarz-gelbe Landesregierung überlegt, Befugnisse für die Polizei auszuweiten. Die Autoren des Gesetzesentwurfs sehen vor dem Hintergrund des internationalen Terrorismus eine "hohe abstrakte Gefährdungslage". Zugleich nehme die Alltagskriminalität zu. Vorgesehen ist nun eine Rechtsgrundlage, um unter anderem "strategische Fahndungen" im Straßenverkehr zu erlauben und zusätzliche Kameras an öffentlichen Plätzen aufzuhängen. Allerdings: Videobeobachtung soll es nur dort geben, wo "Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder begangen werden". Die NRW-CDU schlug vor, die Videokontrolle in den Städten breiter auszurollen.

Neben der Polizei ist bereits heute die Stadt als örtliche Ordnungsbehörde für alle dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Die Verwaltung kommt ihrer "ordnungsbehördlichen Aufgabenstellung" unter anderem durch den Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) nach. Meyer: "Einen Einsatzschwerpunkt bildet dabei die Haltestelle ,Am Hansazentrum' wegen der bereits erwähnten Beschwerdelage mit ,Trinkern'. Neben der nahezu täglichen Bestreifung durch den KOD fanden dort seit Oktober 2017 auch drei gemeinsame Aktionen mit der Polizei statt. Vermutlich witterungsbedingt konnten dort allerdings in der Folgezeit keine ordnungsrechtlichen Verstöße festgestellt werden."

(RP)
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