Krefeld Streit ums Kopftuch

Krefeld · Eine ehemalige Referendarin der Kurt-Tucholsky-Schule will sich als Lehrerin einklagen. Die Bezirksregierung stellt die Muslimin nicht ein, denn die 28-Jährige will ein Kopftuch tragen. Gestern wurde in Düsseldorf verhandelt.

Als Filiz M. (28), ehemalige Referendarin an der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule in Krefeld, gestern Vormittag vor das Düsseldorfer Verwaltungsgericht trat, da trug sie ein Kopftuch. So, wie sie das in ihrer Referendarzeit bis zum Juli 2005 an der Krefelder Kurt-Tucholsky-Gesamtschule auch tat. Als sie sich jedoch nach dem Zweiten Staatsexamen (Gesamtnote: 1,9) bei der Bezirksregierung um eine Stelle als Lehrerin dort bewarb, wurde die Bewerbung abgelehnt. Das Argument: Nach dem Schulgesetz fehle ihr die persönliche Eignung, da sie nicht bereit sei, während des Unterrichts auf das Tragen eines Kopftuchs zu verzichten. Das Kopftuch lasse sich mit dem staatlichen Neutralitätsgebot nicht vereinbaren.

Christma Hartings, stellvertretende Schulleiterin an der Tucholsky-Gesamtschule ist von der fachlichen Eignung ihrer früheren Referendarin überzeugt: „Sie ist eine exzellente Lehrerin. Wir hätten sie gerne behalten.“ Die stellvertretende Schulleiterin kann nicht erkennen, dass Filiz M. Schüler beeinflusst hat. „Wir haben hier 1100 Schüler, ein Prozent davon trägt ein Kopftuch. Das hat sich seit Filiz M. nicht verändert.“ Allerdings merkt sie auch an, dass das Kollegium gespalten gewesen sei. Manche hätten es toleriert, andere sahen es kritisch.

Die Anwältin von Filiz M. reichte vor Gericht auch ein Schreiben der Vertrauenslehrerin von Filiz M., Ulrike Stratmann, ein – die ist Religionslehrerin an der Schule und bedauert die Entscheidung der Bezirksregierung ebenfalls: „Sie nahm sehr offen Kontakt zu den Kindern auf und wurde von diesen stets akzeptiert.“

Referendariat mit Kopftuch

Ihren Referendarsdienst durfte Filiz M. noch mit Kopftuch leisten. Danach sollte sie es ablegen. Ulrike Stratmann schreibt: „Das Kopftuch führte an unserer Schule nicht zu Problemen, Eltern und Lehrer wurden zuvor befragt. Ich habe Filiz als eine Frau erlebt, die ihren Glauben zu leben versucht, dadurch aber nicht intolerant wird.“

Filiz M. wohnte früher in Duisburg, will ihren jetzigen Wohnort nicht bekannt geben. Sie betonte gestern vor Gericht, dass es ihre alleinige Entscheidung und nicht die ihres Vaters gewesen sei, das Kopftuch zu tragen. In der zehnten Klasse habe sie sich aus religiöser Überzeugung dazu entschieden. Wegen der besonderen Bedeutung hat das Verwaltungsgericht eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht zugelassen. Filiz M. und ihre Anwältin wollen weiter kämpfen. Zwölf weitere Kopftuchträgerinnen schließen sich ihnen NRW-weit an. In Krefeld gibt es keinen weiteren Fall.

Info Diskutieren Sie das Kopftuchverbot auf www.rp-online.de

(RP)
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