Krefeld Streit um oberirdische Stromleitungen

Krefeld · Die FDP wirft der Stadtverwaltung vor, sich nicht genügend darum zu bemühen, dass die 380 000-Volt-Stromleitung, die im Westen durch Krefeld verlaufen soll, teils unterirdisch verlegt wird.

Hintergrund ist eine Äußerung aus dem Krefelder Presseamt, in der ein Sprecher bedauert, dass die Anwohner wohl mit den rund 55 Meter hohen Strommasten vor ihrer Haustür leben müssten. Die FDP schlussfolgert daraus, dass sich die Verwaltung mit den Freileitungen abgefunden hat. "Das entspricht nicht der Beschlusslage im Rat", kritisierte gestern FDP-Ratsherr Günther Porst. Die Verwaltung weist den Vorwurf zurück.

Die geplante Strom-Trasse käme von der A 44, würde die Gladbacher Straße (B57) kreuzen und dann vorbei an Tackheide in Richtung St.-Töniser Straße verlaufen. Dabei käme sie der Wohnbebauung dort sehr nahe (wir berichteten). Der Rat hat daher beschlossen, die Verwaltung solle sich dafür einsetzen, dass die Leitung teilweise als Erdkabel verlegt wird. Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung.

Ein Problem: Erdkabel sind wesentlich teurer als oberirdische Leitungen. Nach Angaben der Firma Amprion, die die Leitungen bauen wird, kosten 130 Kilometer Freileitung 150 Millionen Euro — 13 Kilometer Erdkabel hingegen 350 Millionen Euro. "Bislang hieß es immer, die Erdkabel seien achtmal so teuer wie Freileitungen; jetzt sind sie sogar 25-mal so teuer", sagt FDP-Ratsherr Porst, "das ist neu". Die FDP ist skeptisch, ob diese Angaben wirklich Hand und Fuß haben. Sie glaubt, dass die Krefelder Stadtverwaltung schnellstens ihre Forderungen bei der Bezirksregierung anmelden muss.

Baudezernent Thomas Visser hält das für sinnlos. "Es gibt noch überhaupt kein offizielles Verfahren." Rechtlich relevant seien die Eingaben aus Krefeld erst, wenn das Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung eingeleitet werde. Informell sei die Bezirksregierung über Krefelds Wünsche im Bilde. Den Eindruck, die Verwaltung setze den Ratsbeschluss nicht um, weist Visser zurück. "Wir fühlen uns ohne jegliche Einschränkung dem Ratsbeschluss verpflichtet."

(RP)
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