Krefeld Streit um Abnehmewickel eines Zahnarztes

Krefeld · Ein Krefelder Zahnarzt und seine Frau mussten sich gestern vor Gericht verantworten. Sein früherer Tennis- und Geschäftsfreund hatte ihn verklagt.

Der Zahnarzt besaß den Firmenmantel einer Limited aus früheren mehr oder weniger erfolgreichen Unternehmungen. Die Geschäftsidee lieferte der Arbeitsbereich seiner Frau, die als Heilpraktikerin mit Wärmewicklungen Übergewichtigen beim Abnehmen hilft. Zusammen mit einem Tennisfreund, der als Geschäftsführer eine Firma für Medizinprodukte leitet, sollte ein Einmal-Kit auf den Markt gebracht werden, der das mühsame Auswaschen der bis zu zehn Meter langen Wickel gegen Fettleibigkeit ersetzen konnte. Während die medizinische Partnerfirma die Spezialwickel lieferte, sollte das Zahnarztehepaar die medizinischen Tinkturen entwickeln, mit denen die Hitzewickel ihre schlank machende Wirkung auf den Körper ausüben sollten.

Als eine Bezahlung der gelieferten Spezialbinden ausblieb und sich dem Geschäftsfreund der Verdacht aufdrängte, der Zahnarzt versuche das Geschäft auf eigene Rechnung zu machen, verklagte der Lieferant das Zahnarztehepaar auf die sofortige Begleichung der Außenstände. Daraufhin ließ sich der Zahnarzt als Geschäftsführer seiner Limited entpflichten. Nun konnte er als Zeuge vor Gericht auftreten und abstreiten, jemals im Namen seiner Firma eine volle Bezahlung der gelieferten Waren zugesagt zu haben. In der gestrigen Verhandlung vor dem Amtsgericht ging es zivilrechtlich um den finanziellen Ausgleich des Schadens in Höhe von mehreren tausend Euro. Strafrechtlich war aber auch der staatsanwaltliche Vorwurf der uneidlichen Falschaussage zu klären. Inwieweit die Ehefrau des Zahnarztes als Mitgeschäftsführerin in das Geschehen eingebunden ist, soll jetzt geklärt werden. Nun muss der bevollmächtigte Anwalt der in Liquidation befindlichen Firma gehört werden.

(RP)
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