Ergebnis der Stichwahl Oberbürgermeister Frank Meyer in Krefeld wiedergewählt

Krefeld · Der alte Rathauschef ist in Krefeld auch der neue: Amtsinhaber Frank Meyer (SPD) hat die Stichwahl mit 62,4 Prozent gewonnen. Hier finden Sie das Ergebnis des Wahlabends.

 Frank Meyer (SPD) bleibt Oberbürgermeister in Krefeld.

Frank Meyer (SPD) bleibt Oberbürgermeister in Krefeld.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Frank Meyer (SPD) hat sich bei der Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters für weitere fünf Jahre durchsetzen können. Er wurde mit 62,4 Prozent zum Chef der Stadt am Niederrhein gewählt, wie die Stadt am Sonntagabend mitteilte. Gegen ihn war Kerstin Jensen für die CDU angetreten, die mit knapp 37,6 Prozent die Wahl verlor. Zur Stichwahl gab rund ein Drittel der Wähler ihre Stimme ab.

Mit 43,37 Prozent landete der Krefelder Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD) bei der Kommunalwahl am 13. September deutlich vor der Konkurrenz. Kerstin Jensen (CDU) zog mit 27,57 Prozent als Zweitplatzierte in die Stichwahl ein.

Meyer holte bei der Kommunalwahl 1,66 Prozentpunkte weniger als 2015. „Für mich persönlich ist es sehr gut gelaufen. Ich gehe mit Rückenwind in die Stichwahl“, sagte er. Er werde alles tun, um seine Arbeit fortsetzen zu können. Meyer wollte sich vor allem den Wählern der Grünen als Alternative anbieten.

Wahlen unter Corona-Bedingungen

Beim ersten Wahlgang hatte es in vielen NRW-Städten Schlangen vor den Wahllokalen gegeben. Davon war am Sonntag kaum etwas zu sehen. Im Gegensatz zum ersten Wahlgang hatten die Bürger bei den Stichwahlen allerdings auch weniger Kreuze zu machen. Stichwahlen der beiden Bestplatzierten gibt es überall dort, wo im ersten Durchgang am 13. September keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen holte. In 15 kreisfreien Städten wurde um die Oberbürgermeister-Posten und in 11 Kreisen um die Landratsämter gekämpft. Auch in mehr als 100 kreisangehörigen Städten standen noch Bürgermeister-Stichwahlen an.

Im Wahllokal galt grundsätzlich Maskenpflicht. Ausnahmen gab es aber etwa für Wahlvorstände, wenn deren Tätigkeit durch das Tragen einer textilen Maske beeinträchtigt wird. Sie konnten stattdessen Visiere (Face-Shields) tragen. Bußgelder sollen bei Verstößen laut NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) nicht verhängt werden. „Man kann niemandem das Wahlrecht vorenthalten.“ Dies sei eines der fundamentalsten Grundrechte. „Es gilt nur der Appell, Abstand zu halten und Masken zu tragen.“ Diese Regelung dürfte ein Versuch sein, den Gegnern der Corona-Schutzmaßnahmen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Sie könnten die Wahl anfechten.

(lha/mba/dpa)
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