Kleingartenanlage in Krefeld Tödlicher Stich ins Herz – 27-Jähriger ist schuldunfähig

Krefeld · Vor der Kammer des Krefelder Landgerichts räumte der Mann die Tat ein. Der Beschuldigte glaubte, dass das spätere Opfer ihm die Seelenenergie raube und sich mit dem Teufel verschworen habe.

Das Gericht in Krefeld hat am zweiten Verhandlungstag die Unterbringung angeordnet. Zur Tatzeit sei der Angreifer nicht schuldfähig gewesen.

Das Gericht in Krefeld hat am zweiten Verhandlungstag die Unterbringung angeordnet. Zur Tatzeit sei der Angreifer nicht schuldfähig gewesen.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Im November vergangenen Jahres hat ein Mann aus Krefeld seinen Bekannten in einer Kleingartenanlage in der Seidenstadt erstochen. Das Gericht hat am zweiten Verhandlungstag die Unterbringung angeordnet. Zur Tatzeit sei der Angreifer nicht schuldfähig gewesen.

Weit vor der Tat hatte der Krefelder nach eigenen Angaben Kostenpflichtiger Inhalt schon lange Stimmen gehört, die ihm auftrugen, die Welt zu retten. Von dem Nachbarn der Mutter sei eine Gefahr für die Menschheit ausgegangen. Im November schlug er ihn in der Gartenanlage nieder und stach auf ihn ein. Vor Gericht räumte der Mann die Tat ein und sagte, er sei im Wahn gewesen und habe geglaubt, dass das spätere Opfer ihm die Seelenenergie raube und sich mit dem Teufel verschworen habe.

Deshalb wollte er ihn an dem Tatnachmittag töten. Es gab mehrere Einstiche am Oberkörper, ein Stich verletzte das Herz. Ein Zeuge gab an, er sei hinzugekommen, als das Opfer schon am Boden lag. Der 27-Jährige habe gesagt, er müsse ihn töten. Weitere Zeugen erklärten, der Mann lag mit blau angelaufenem Gesicht am Boden, es gab Blut und eine Messerklinge lag in der Hecke. Sie deckten damals das Opfer zu und schützten es vor einem weiteren Angriff, weil der Täter wiederkam. Auch ihnen habe er mit dem Tode gedroht, wenn sie dem Opfer helfen würden. Außerdem sagte er, dass die Polizeibeamten den Mann erschießen sollten.

Ein Facharzt für Psychiatrie legte jetzt dem Gericht sein Gutachten vor. Der Experte sprach von paranoidem Wahnerleben, Sinnestäuschung und Realitätsverlust. In mehreren Gesprächen habe der Beschuldigte von seiner Tat gesprochen. Er habe den Mann, einen weiteren Bekannten und sich selbst töten wollen, um die Welt zu retten. Durch die Tötung solle auch verhindert werden, dass Corona sich weiter ausbreite. Der Facharzt empfahl eine dauerhafte Unterbringung, aufgrund der schizophrenen Psychose werde er bereits medikamentös versorgt. Die Psychose sei vor über vier Jahren aufgefallen und wohl durch Drogenkonsum entstanden. Alle Gerichts-Beteiligten waren sich einig, dass der Mann dauerhaft in einer Klinik behandelt werden muss. Auch er selber befürwortete die Unterbringung.

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