Krefeld Stallumbau möglich

Krefeld · Als erstes Fachgremium sprach sich die Bezirksvertretung Ost mehrheitlich für die Außensatzung Großhüttenhof aus. Demnach gilt, wenn der Rat am 31. Oktober zustimmt, die Satzung nur für das Areal des nordwestlichen Teils des Großhüttenhofs. Laut Verwaltung sind die östlichen und südlichen Teile nicht bebaubar oder werden landwirtschaftlich genutzt.

Ziel der Satzung ist es, zu verhindern, dass die derzeitig geplanten Umbaumaßnahmen als Einstieg in "privilegiertes Wohnen" auf dem Großhüttenhof und in der Umgebung dient. Laut Verwaltung besteht der Großhüttenhof aus fünf Gebäuden mit mehr als 20 Bewohnern. Die landwirtschaftliche Nutzung des Großhüttenhofes durch die Landwirtschaftskammer wurde 1997 aufgegeben. Nach und nach wurden die Gebäude zu Wohnungen umgebaut. Die Satzung will "entstehende Begehrlichkeiten" verhindern, den jetzigen Bestand sichern aber nicht ausweiten. Genau das hatten die Bockumer befürchtet. So sieht die Satzung unter anderem vor, dass keine weiteren Gebäude errichtet werden dürfen. Die bestehenden Hühnerstätte erfahren eine Nutzungsänderung.

(RP/ac)
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