Krefeld Stadt verliert Gemeinnützigkeit bei Sportstätten - für Vereine wird's teuer

Krefeld · Vereine und Gruppen sollen ab dem kommenden Jahr bis zu 20 Prozent höhere Entgelte für die Nutzung von Eishallen, Sporthallen und Sportplätzen zahlen. Der Rat entscheidet am 29. September.

Die Stadt Krefeld muss höhere Steuern für die Entgelte zur Nutzung ihrer Sportstätten von den Vereinen nehmen und dem Finanzamt einen sechsstelligen Betrag allein für die Jahre von 2007 bis 2010 nachzahlen. Die Summe für die Zeit danach ist noch nicht beziffert. Nach einer Betriebsprüfung wurde der Stadt die Gemeinnützigkeit für die "Sportstättenverwaltung" aberkannt. Der Einspruch dagegen wurde im März dieses Jahres als unbegründet zurückgewiesen. Auf den Klageweg verzichtet die Stadt Krefeld. Sie hat zuvor Experten beauftragt, die Erfolgsaussichten zu ermitteln. Nach Ansicht der Wirtschaftsprüfer hat die Kommune keine Chance, vor Gericht die Gemeinnützigkeit wiederzuerlangen.

Als Konsequenz aus dem Verlust der Gemeinnützigkeit will die Stadtverwaltung die Benutzungstarife für die städtischen Eishallen, Schulsporthallen, Sportplätze und anderes mit Wirkung zum 1. Januar 2017 um zehn beziehungsweise 20 Prozent anheben.

Die Sport und Schulsportanlagen wurden bislang als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art (BgA) von der Finanzverwaltung anerkannt. Eine bereits Ende 2012 begonnene Großbetriebsprüfung kam zu der Entscheidung, dass der BgA Sport- und Schulsportanlagen nicht gemeinnützig im Sinne der kommunalen Steuergesetzgebung sei, mit der Folge, dass die Körperschaftsteuerfreistellungsbescheide ab dem Kalenderjahr 2007 aufgehoben wurden. Diese Feststellungen wurden im Betriebsprüfungsbericht aus dem Jahr 2014 dokumentiert. Gegen die darauf folgende Aufhebung der Freistellungsbescheide wurden von Seiten der Stadt Rechtsbehelfe eingelegt, die jedoch zurückgewiesen wurden.

Durch den Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus ergeben sich Auswirkungen auf die Umsatzsteuer. Bisher wurden die Entgelte für die Nutzung der Sportstätten durch gemeinnützige, ortsansässige Organisationen und Mitgliedsvereine des Stadtsportbunds mit sieben Prozent der Umsatzsteuer unterworfen; für alle übrigen Nutzer erfolgte die Umsatzbesteuerung mit 19 Prozent. Nunmehr unterliegen auch Leistungen an gemeinnützige Vereine und Organisationen ebenfalls einem Steuersatz von 19 Prozent. Die bisherige Anwendung des ermäßigten Steuersatzes entfällt. Bäder sind von der Problematik nicht betroffen.

Aus der Änderung des Steuersatzes ergibt sich für den Prüfungszeitraum 2007 bis einschließlich 2010 eine Nachzahlungsverpflichtung von rund 120.000 Euro. Die Folgewirkungen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 könnten betragsmäßig zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden, da die Betriebsprüfung noch andauere, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung für die Ratspolitiker. Unstreitig sei jedoch, dass der städtische Haushalt aufgrund der Steuersatzerhöhung zunächst belastet werde. Entsprechend dem nationalen Umsatzsteuersystem werde der Endverbraucher als Träger der Umsatzsteuer identifiziert. Im Klartext: Die Nutzer der Sportstätten müssen erhöhte Umsatzsteuer zahlen.

Es wird daher vorgeschlagen, eine Anpassung der Entgelttarife für die Nutzung der Sportstätten durch gemeinnützige, ortsansässige Organisationen und Mitgliedsvereine des Stadtsportbunds vorzunehmen - nicht zuletzt aufgrund der bestehenden Nachzahlungsverpflichtungen, aber auch aufgrund der inzwischen eingetretenen Kostensteigerungen etwa um 20 Prozent. Darüber hinaus sollten die übrigen, schon immer mit dem erhöhten Steuersatz belegten Tarife für die übrigen Nutzer aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen um zehn Prozent angehoben werden, heißt es in einer Beratungsvorlage für die Sitzung des Finanzausschusses am 20. September und des Stadtrats am 29. September. Zukünftig soll etwa die Nutzung eines Sportplatzes 13,70 Euro und einer Dreifachturnhalle 30,30 Euro pro Stunde kosten.

(sti)
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