Kommunalbetrieb Krefeld Stadt organisiert ihre Kernverwaltung neu

Krefeld · Die Ausweitung des Kommunalbetriebs mischt die althergebrachte Stadtverwaltung auf. Es werden nicht nur 400 Beschäftigte gleichsam abkommandiert, es muss auch die verbliebene Kernverwaltung restrukturiert werden — im neuen Fachbereich 39.

 Heribert Boosen, Vorsitzender des Gesamtpersonalrates der Stadtverwaltung Krefeld, behält die Entwicklung des Kommunalbetriebs Krefeld im Auge. Auch bei der Gründung des neuen Fachbereichs sind er und seine Kollegen mitbestimmungspflichtig.

Heribert Boosen, Vorsitzender des Gesamtpersonalrates der Stadtverwaltung Krefeld, behält die Entwicklung des Kommunalbetriebs Krefeld im Auge. Auch bei der Gründung des neuen Fachbereichs sind er und seine Kollegen mitbestimmungspflichtig.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Rund 400 Beschäftigte hat die Stadtverwaltung in ihren in Personal und Aufgaben erweiterten Kommunalbetrieb Krefeld (KBK) ausgegliedert. Mit der neuen Struktur als Anstalt öffentlichen Rechts ergeben sich auch Veränderungen in der Kernverwaltung und bei den Stadtwerken Krefeld (SWK). Ein neuer Fachbereich (FB 39) mit rund 70 Mitarbeitern soll die hoheitlichen Aufgaben der Kommune übernehmen. Der Gesamtpersonalrat werde die Entwicklung „weiterhin kritisch begleiten“, erklärte Heribert Boosen, Vorsitzender der Mitarbeitervertretung.

Schon bei der Ausweitung der Aufgaben des KBK hat der Gesamtpersonalrat der Stadtverwaltung Krefeld seine Zustimmung auch in der Einigungsstelle verweigert, den Vertrag aber gleichwohl unterschrieben, weil „die Mitbestimmungsmöglichkeiten erschöpft waren“. Nun ist die Mitarbeitervertretung erneut gefragt. Nach der Übertragung von Personal und Aufgaben unter anderem aus den Fachbereichen Sport, Umwelt, Tiefbau, Ordnung an den KBK bleiben einige Bedienstete in der Kernverwaltung zurück. Darunter befinden sich etwa 70 Männer und Frauen, die sich unter anderem in der Unteren Landschaftsbehörde und der Jagd- und Fischereibehörde um hoheitliche Aufgaben kümmern.

Die Stadt Krefeld plant, Personal und Aufgaben der Kernverwaltung in einen neuen Fachbereich 30 „Umwelt und Verbraucherschutz“ zusammenzuführen. Das Mitbestimmungsverfahren dazu sei eingeleitet, berichtete Boosen. Wie der Stellenplan und der Standort für die neue Einheit aussehen werde, bleibe abzuwarten.

Grundsätzlich befürwortet die Personalvertretung es, wenn die „Sache ans Laufen“ käme. Den Betroffenen seien neue Arbeitsverträge zugestellt worden. „Ich gehe davon aus, dass 95 Prozent zustimmen werden“, sagte Boosen. Im Einigungsvertrag sei geklärt, dass Dienstvereinbarungen und Besitzstände für alle gewahrt blieben. Die Details in den Arbeitsabläufen hingegen sind wohl immer noch unklar. Probleme bereiten die so genannten Schnittstellen. In den kommenden zwei bis drei Monaten werde der KBK nach Aufgaben und Hierarchien geordnet, so lange, bis die neuen Strukturen umgesetzt seien, informierte der Personalrat.

Die Folgen der Gründung des KBK als Anstalt öffentlichen Rechts sind derzeit noch nicht endgültig zu überblicken. Mit anderen Strukturen und flacheren Hierarchien soll die Anstalt öffentlichen Rechts über einen Zeitraum von 20 Jahren rund 77 Millionen Euro effizienter arbeiten. Dabei ist unterstellt, dass sich der Betrieb steuerlich nicht nachteilig auswirkt. Auf eine Bestätigung des zuständigen Finanzamtes wartet die Verwaltung noch. Die Klärung steuerlicher Aspekte im Hinblick auf die Überlassung des Personals, ist ebenfalls noch in der Schwebe. Dazu zählt auch die Beantwortung der Frage, ob die Problematik mit der Beistellung des städtischen Personals der Stadtverwaltung an den KBK gelöst werden kann.

Die Bezirksregierung Düsseldorf sah in der noch ausstehenden Einschätzung des Finanzamtes hinsichtlich der Steuerpflicht des KBK keinen Anlass, Bedenken anzumelden. „Wir haben bezüglich der Erweiterung des KBK keine kommunalaufsichtlichen Bedenken erhoben“, erklärte Sprecherin Jessica Eienmann auf Anfrage unserer Redaktion. Eine Zustimmungserfordernis für die Aufnahme des Betriebs bestehe nicht, es bestehe aber dann immer das mögliche Risiko kommunalaufsichtlichen Einschreitens, erklärte die Bezirksregierung weiter. Die Zustimmung sei auch nicht unter Vorbehalt erfolgt. Die Kommune habe die finanziellen beziehungsweise haushalterischen Risiken und Vorteile eigenverantwortlich zu prüfen, berichtete die Sprecherin. Das Ergebnis dieser Prüfung, welche einen gewissen Vorteil für den städtischen Haushalt prognostiziere, sei in Düsseldorf auch finanzaufsichtlich zur Kenntnis genommen worden. „Es ergaben sich keine durchgreifenden Bedenken. Die weitere Entwicklung – also auch die Realisation möglicher Risiken – wird finanzaufsichtlich weiter beobachtet“, betonte die Bezirksregierung.

Für etwaige wirtschaftliche Verluste muss die Stadt Krefeld geradestehen. Die Kommune steht in der Gewährsträgerhaftung. Über die Verwendung eines Jahresüberschusses, den Wirtschafts- und den Ergebnisplan soll hingegen allein der Verwaltungsrat und nicht der Stadtrat entscheiden dürfen. Das ist einigen Politikern ein Dorn im Auge.

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