Denkmalschutz in Krefeld Stadt legt Bebauungsplan für Kaserne Kempener Feld aus

Krefeld · Der Entwurf für den B-Plan 723/I kann vom 25. Oktober bis 26. November in der Stadtverwaltung an der Parkstraße in Uerdingen eingesehen werden.

 Sechs Jahre nach dem Kauf der Kaserne Kempener Feld durch einen Projektentwickler legt die Stadt einen Entwurf für einen Bebauungsplan vor.

Sechs Jahre nach dem Kauf der Kaserne Kempener Feld durch einen Projektentwickler legt die Stadt einen Entwurf für einen Bebauungsplan vor.

Foto: Stadt

Vor sechs Jahren hat eine Projektgesellschaft aus Düsseldorf die Kaserne Kempener Allee gekauft. Nun kündigt die Stadt an, dass der Entwurf eines Bebauungsplanes für das frühere Kasernengelände samt Begründung und den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 25. Oktober bis einschließlich 26. November öffentlich ausgelegt wird.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 723/I beschränke sich auf den nordöstlichen Teilbereich des ehemaligen Kasernengeländes an der Kempener Allee. Es seien ausschließlich gewerbliche Nutzungen möglich. Die gewerblichen Nutzungen würden in ihrer Lärmerzeugung so reglementiert, dass in den umliegenden Wohnbereichen gesunde Wohnverhältnisse auch weiterhin gewährleistet würden. In einem bestimmten Teilbereich solle darüber hinaus Gastronomie zulässig sein, informierte die Stadt am Dienstag.

Die bestehende Bebauung auf dem ehemaligen Kasernengelände werde bereits als Gewerbehof genutzt. Es handele sich um Zweckbauten der militärischen Nutzung, überwiegend Fahrzeughallen und Werkstätten. Diese kleinteilige Struktur solle künftig bestehen bleiben. Die Kaserne sei in den 1930er-Jahren errichtet worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie von britischen Streitkräften übernommen und hieß seitdem „Bradbury Barracks“. Die militärische Nutzung der Liegenschaft wurde im Jahr 2000 aufgegeben. Die Gebäude aus den 1930er-Jahren stehen in ihrer Gesamtheit unter Denkmalschutz und unterliegen somit den Auflagen der Denkmalpflege. Nicht denkmalpflegerisch erhaltenswerte Bausubstanz könne abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden.

Der Bebauungsplan kann während des Offenlagezeitraumes montag- bis freitagvormittags von 8.30 bis 12.30 Uhr, montag- bis mittwochnachmittags von 14 bis 16 Uhr sowie donnerstagnachmittags von 14 bis 17.30 Uhr beim Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung an der Parkstraße 10 eingesehen werden.

(sti)
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