Politik in Krefeld Sportförderung wird neu aufgestellt

Krefeld · Der Sportausschuss hat den Aktualisierungen von zwei wichtigen Förderrichtlinien zugestimmt. Für die Vereine wird es nun einfacher und finanziell attraktiver.

 Frank Meyer, Jochen Adrian, Oliver Klostermann und Markus Schön (v.l.) freuen sich über die aktualisierten Förderrichtlinien.

Frank Meyer, Jochen Adrian, Oliver Klostermann und Markus Schön (v.l.) freuen sich über die aktualisierten Förderrichtlinien.

Foto: Thomas Schulze

(bk) Wie erwartet, haben die Mitglieder des Sportausschusses jetzt zwei für den Krefelder Sport wichtige Förderrichtlinien beschlossen. Die Sportförderrichtlinien wurden wie berichtet neu gefasst und den aktuellen Herausforderungen in der Krefelder Sportlandschaft angepasst. Außerdem gibt es neue Bestimmungen für das Programm „Krefeld macht Sport“, das Einzelmaßnahmen der Sportvereine zusätzlich fördert.

Stadtdirektor Markus Schön und Oliver Klostermann, Leiter des Fachbereichs Sport und Sportförderung, stellten im Ausschuss der Politik die neuen Richtlinien vor, die in enger Abstimmung mit dem Stadtsportbund unter Vorsitz von Jochen Adrian gefasst wurden. Besonders die Aktualisierung der Sportförderrichtlinien war dringend notwendig gewesen, da zuletzt vor 20 Jahren daran gearbeitet worden war und dieses (veralteten) Standards bis heute galten.

Mit der Neufassung soll es für die Krefelder Vereine nun unter anderem wesentliche Erleichterungen bei der Antragsstellung geben. So fallen unter anderem die Antragsfristen weg. Die Vereine profitieren finanziell durch eine Erhöhung der Zuschüsse für gehandicapte sowie jugendliche Mitglieder und anerkannte Übungsleiter. Eine weitere Änderung ist ein erhöhter Zuschuss für vereinseigene Schwimmbäder und Tanzsporthallen. Die Förderung umfasst zukünftig auch Gymnastik- und Leichtathletikhallen sowie Golf- und Reitplätze, Reithallen und Minigolfanlagen. Festgelegt wird außerdem, dass durch Sportfördermittel bezuschusste Anlagen grundsätzlich auch dem Schulsport zur Verfügung gestellt werden können.

Ergänzt wurden die Sportförderrichtlinien durch den neuen Fördertatbestand der Projektförderung. Hierbei unterstützt die Stadt die Projektarbeit von Sportvereinen mit den Schwerpunkten Inklusion, Integration, Kinder und Jugend, Senioren und Diversity. Pro Jahr werden Projekte bis zu einer Gesamtsumme in Höhe von 10.000 Euro gefördert. Die Richtlinien erlangen mit dem nun erfolgten politischen Beschluss – unter Berücksichtigung textlicher Hinweise aus dem Ausschuss – rückwirkend ab 1. Januar 2022 Wirksamkeit.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt beschloss der Sportausschuss mehrheitlich veränderte Richtlinien für das Programm „Krefeld macht Sport“. „In diesem Fördertopf geht es um die Finanzierung von Material oder besonderen Erneuerungsmaßnahmen“, erläuterte Oliver Klostermann den politischen Vertretern. Vor dem Hintergrund zahlreicher Anträge musste bei diesen Fördermitteln – in Absprache mit dem Stadtsportbund – eine Modifizierung erfolgen.

Je Verein oder Abteilung kann pro Jahr nun ein Zuschuss von 7.500 Euro für eine Maßnahme gewährt werden. Der Förderhöchstbetrag für Vereine mit mehreren Abteilungen beläuft sich pro Jahr zukünftig auf maximal 30.000 Euro. Über die Förderfähigkeit entscheidet wie bisher der Sportausschuss. Auch diese Veränderung wurde rückwirkend zum 1. Januar 2022 beschlossen.

Infos gibt es auch im Internet unter www.krefeld.de

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