Krefeld Sektenarzt wohnt jetzt in der City

Krefeld · Der mit internationalem Haftbefehl gesuchte Sektenarzt Hartmut Hopp hat eine Wohnung mitten in der Krefelder City bezogen. Seit gestern gibt es neue Strafanzeigen bei der Krefelder Staatsanwaltschaft gegen ihn.

 Eines der Wohnungsfenster von Hopps neuem Wohnhaus.

Eines der Wohnungsfenster von Hopps neuem Wohnhaus.

Foto: T. L.

Hartmut Hopp, ehemaliger Arzt der berüchtigten Foltersekte Colonia Dignidad, hat jetzt eine Wohnung im Umkreis der Alten Kirche mitten in der Krefelder Innenstadt bezogen. Dies bestätigten informierte Quellen gestern unserer Zeitung. Demnach will Hopp auch in Krefeld Sozialhilfe beziehen, obwohl er über ein größeres Vermögen verfügen soll.

Die Stadt Krefeld darf aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben. Da sowohl Hopp als auch dessen Ehefrau das 65. Lebensjahr vollendet haben, könnten beide aber abhängig vom Einkommen und Vermögen einen Anspruch auf "Sozialhilfe-Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch XII" haben, teilte ein Stadtsprecher mit.

1000 Din-A4-Seiten übersetzt

Bis August 2011 war Hartmut Hopp in Willich gemeldet und hatte dort Sozialhilfe kassiert, wollte dann nach Krefeld ziehen. Die Krefelder Wohnstätte kündigte ihm jedoch seine in Linn zum 1. September 2011 angemietete Wohnung. Danach blieb unklar, ob sich Hartmut Hopp und Ehefrau noch in Krefeld aufhielten.

Die Ermittlungen bei der Krefelder Staatsanwaltschaft gegen den 67-Jährigen laufen an. Hopp ist wegen Beihilfe zu sexuellem Missbrauch von Minderjährigen in Chile zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Als deutscher Staatsbürger darf Hopp nicht nach Chile ausgeliefert werden.

Bis Staatsanwalt Klaus Schreiber in Krefeld alle Akten ausgewertet hat, dürften Monate bis Jahre vergehen. Ein kleiner Schritt erfolgte gestern: Ein Dolmetscherbüro hat jetzt 1000 spanischsprachige DinA4-Seiten übersetzt, die die chilenische Justiz nach Krefeld gesendet hatte, um das Verfahren gegen Hopp voranzutreiben. Zudem liegen seit gestern zwei neue Strafanzeigen gegen Hopp vor, eine wegen dreier Mordfälle in den 1970er Jahren in der Colonia Dignidad, eine wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch. Gestellt wurden sie von zwei Personen, die bis 2002 in der Colonia Dignidad missbraucht worden sein sollen. Sie werfen Hopp unter anderem den jahrelangen Einsatz von Psychopharmaka zur Ruhigstellung und Disziplinierung vor.

Die Menschenrechtsorganisation "European Center for Constitutional And Human Rights" (ECCHR) mit den zwei Rechtsanwälten Petra Schlagenhauf und Wolfgang Kaleck hat diese Opfer in den vergangenen Wochen anwaltlich betreut und präsentierte den Inhalt der Strafanzeige gestern bei einer Pressekonferenz in Berlin. Neben den Strafanzeigen wurde dort auch ein Dossier zu Hartmut Hopp präsentiert, in dem dessen Rolle in der Foltersekte Colonia Dignidad näher untersucht und strafrechtlich bewertet wird. Die Menschenrechtsorganisation ECCHR war es auch, die am 31. August durch eine Strafanzeige bereits ein förmliches Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Krefeld eingeleitet hatte.

Die Rechtsanwältin Petra Schlagenhauf will unter anderem verhindern, dass Hopp wegen der zehnjährigen Verjährungsfrist nicht zur Verantwortung gezogen wird, wie die Juristin in Berlin erklärte. In Einzelfällen soll der Kindesmissbrauch noch im vergangenen Jahrtausend begangen worden sein, und wäre dann auch nach deutschem Recht nicht verjährt.

(RP)
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